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Richtlinien - Leistungsorientierte Vergabe von investiven Mitteln




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Geschichte


1. Grundlage

Auf der Grundlage von Beschlüssen des Fakultätsrates der Medizinischen Fakultät wird seit 1996 jährlich im 1. Halbjahr ein Teilbetrag - angestrebt werden 30 % - aus dem investiven Anteil des Landeszuschusses für Forschung und Lehre leistungsorientiert an die Einrichtungen der Medizinischen Fakultät vergeben. Bei der Berechnung der Forschungsleistungen der einzelnen Einrichtungen werden die Ergebnisse der beiden jeweils vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt. Publikationstätigkeit, eingeworbene Drittmittel und sonstige Forschungsaktivitäten werden getrennt berücksichtigt, wobei 60% der insgesamt für die leistungsorientierte Vergabe zur Verfügung stehenden Mittel auf die Publikationstätigkeit und jeweils 20 % auf Drittmittel und die sonstigen Forschungsaktivitäten entfallen.

2. Evaluationskriterien

2.1
Publikationstätigkeit

2.1.1
Zeitschriftenartikel

Gewertet werden

a.

Originalarbeiten aus Zeitschriften mit Peer-review-System und Impact-Faktoren
b.

Übersichtsartikel aus Zeitschriften mit Peer-review-System und Impact-Faktoren
c.

Case-Reports aus Zeitschriften mit Peer-review-System und Impact-Faktoren
d.

Originalarbeiten aus Zeitschriften ohne Peer-review-System und Impact-Faktoren
e.

Übersichtsartikel aus Zeitschriften ohne Peer-review-System und Impact-Faktoren
f.

Case-Reports aus Zeitschriften ohne Peer-review-System und Impact-Faktoren
 


Grundlage der Bewertung sind die aktuellen Impact-Faktoren (a-c) der Journal Citation Reports (JCR) des Institute for Scientific Information (ISI), Science Edition und Social Science Edition. Eine volle Wertung erfolgt nur dann, wenn zumindest ein Autor im Wertungsjahr Mitarbeiter der Universität Greifswald war und dieses auch im Artikel dokumentiert ist. Fehlt die entsprechende Dokumentation im Artikel werden lediglich 10 % des Impact-Faktors der jeweiligen Zeitschrift angerechnet. Alle sonstigen mehrseitigen Publikationen (d-f) erhalten eine Bewertung mit 0.2.

2.1.2

Letters und Comments
werden mit 20 % des Impact-Faktors der jeweiligen Zeitschrift bewertet.

2.1.3

Bücher und Buchbeiträge
werden wie folgt bewertet:

Anzahl der Seiten

1 - 10

Faktor 0,1
 

11 - 20

Faktor 0,5
 

21 - 50

Faktor 1,0
 

51 - 250

Faktor 1,5
 

über 250

Faktor 2,0

Das Buch muss eine ISBN-Nummer haben und in einem wissenschaftlichen Verlag erschienen sein. Nachauflagen erhalten 50 % der oben genannten Faktoren.

Bei Publikationen aus mehreren Einrichtungen erhält jede Einrichtung die volle Punktzahl.

Alle Publikationen werden mit einem fachspezifischen Korrekturfaktor (mittlerer Impactfaktor) auf der Grundlage der vom AWMF herausgegebenen Richtlinie (zurzeit aktuell: http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/bimet/mif-2006.htm ) korrigiert.

2.2

Drittmittel
Bei Drittmitteln wird zwischen begutachteten (z.B. DFG, BMBF, EU, Land) und sonstigen Drittmitteln (z.B. Industrie) unterschieden. Grundlage für die Berechnung der Leistungspunkte ist der Verbrauch eingeworbener Drittmittel in den beiden zurückliegenden Kalenderjahren. Für jeweils 50 T€ gibt es 2 (begutachtete Drittmittel) bzw. 1 Leistungspunkt (sonstige Drittmittel).

2.3

Sonstige Forschungsaktivitäten
a.
Habilitation
Faktor 3,0
 
b.
Promotion
Faktor 0,8
 
c.
Diplomarbeit
Faktor 0,4
 
d.
Patent
Faktor 0,8
 
e.
Die Ausrichtung von überregionalen und internationalen Tagungen wird wie folgt gewertet:
 
Anzahl der Teilnehmer
20 - 50
Faktor 0,1
 
 
50 - 100
Faktor 0,3
 
 
über 100
Faktor 0,6
f.
Elektronische Medien
Publikationen in elektronischen Medien (CD, CDROM, Video, DVD, Internetpublikation, usw.) werden mit 1 Leistungspunkt bewertet, wenn sie über eine ISBN-Nummer verfügen bzw. mit 0,5 Leistungspunkten, wenn sie nicht über eine ISBN-Nummer verfügen.

3. Erfassung der Daten

Für die Erfassung der Daten zur leistungsbezogenen Mittelvergabe wird die Zentrale Forschungsdatenbank der Universität genutzt (http://fodb.uni-greifswald.de). Diese Datenbank wurde im ersten Halbjahr 2002 programmtechnisch so erweitert, dass die geforderten Angaben über das Dekanat der Medizinischen Fakultät aus der Datenbank aufbereitet werden können und dann sowohl für die Evaluation als auch für den Forschungsbericht zur Verfügung stehen.

4. Vergabemodus

Die Einrichtungen haben bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres Zeit, ihre Forschungsleistungen des jeweils vorangegangenen Jahres in die Forschungsdatenbank einzugeben. Danach erfolgt die Aufbereitung der Daten nach den oben genannten Evaluationskriterien durch das Dekanat. Das Ergebnis dieser Aufbereitung wird den Einrichtungen zur Kontrolle vorgelegt.

Der Klinikumsvorstand legt die Gesamtsumme fest, die aus dem investiven Anteil des Landeszuschusses für Forschung und Lehre - aus dem auch alle übrigen Investitionen des Klinikums getätigt werden müssen - für die leistungsorientierte Mittelvergabe zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verteilung der Mittel auf die Einrichtungen der Fakultät erfolgt auf der Grundlage der oben genannten Evaluationskriterien. Ein Ermessensspielraum der Fakultätsleitung ist nicht vorgesehen. In Konfliktfällen entscheidet der Fakultätsrat.

Greifswald, Juli 2002