Zentrale Aufgabe des Forschungsverbundes ist die Förderung der onkologischen
Forschung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und in den beteiligten
Einrichtungen der Region Vorpommern.
Zu diesen Aufgaben gehören im Besonderen:
Der Forschungsverbund Onkologie besitzt folgende Organe:
Bei Bedarf können weitere Gremien/Arbeitsgruppen gebildet werden, deren Aufgabe
und Kompetenzen durch die Mitgliedervollversammlung festzulegen sind.
Bei Bedarf kann eine externe Beratung angefordert werden.
Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftlichen Antrag an den Vorstand des
Forschungsverbundes und durch vorläufigen Aufnahmebeschluß des Vorstandes, der
durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden muß.
Die Mitgliedschaft steht jedem Wissenschaftler zu, der ein onkologisches Projekt
leitet oder in einem solchem Projekt tätig ist.
Die Mitgliedschaft erlischt:
Die Mitgliedervollversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Verbundes.
Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sind und wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie entscheidet mit
einfacher Mehrheit. Stimmberechtigt ist jeweils ein Mitglied pro Projekt.
Die Mitgliedervollversammlung wird vom Sprecher des Verbundes mit einer Frist
von zwei Wochen einmal jährlich schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung,
einberufen. Sie wird außerdem auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder
einberufen.
An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder teilnehmen. Sie haben Äußerungs-
und Anhörungsrecht.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Mitglieder des Vorstandes sind der Sprecher, dessen zwei Stellvertreter und
vier weitere Wissenschaftler, wobei ein Mitglied Vertreter der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultät sein soll.
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliedervollversammlung in
geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist
möglich.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Rechenschaftslegung erfolgt einmal jährlich und darüber hinaus auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Forschungsverbundes.
Alle Mitglieder berichten einmal jährlich, unter Angabe der für das jeweilige Forschungsprojekt relevanten Veröffentlichungen und ihre externen Drittmitteleinwerbungen, über ihre Forschungstätigkeit im Rahmen des Forschungsverbundes.
Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit
aller anwesenden Mitglieder der Mitgliedervollversammlung. Es müssen mindestens
50 % der stimmberechtigten Mitglieder des Forschungsverbundes anwesend sein.
Die Geschäftsordnung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliedervollversammlung
in Kraft. Sie ist dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald zur Kenntnis zu geben.
Greifswald, den 12.01.2004