§1 Aufgaben des Verbundes

Zentrale Aufgabe des Forschungsverbundes ist die Förderung der onkologischen Forschung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und in den beteiligten Einrichtungen der Region Vorpommern.

Zu diesen Aufgaben gehören im Besonderen:

§2 Organisatorischer Aufbau des Verbundes

Der Forschungsverbund Onkologie besitzt folgende Organe:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand
  3. Sprecher und Stellvertreter

Bei Bedarf können weitere Gremien/Arbeitsgruppen gebildet werden, deren Aufgabe und Kompetenzen durch die Mitgliedervollversammlung festzulegen sind.

Bei Bedarf kann eine externe Beratung angefordert werden.

§3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftlichen Antrag an den Vorstand des Forschungsverbundes und durch vorläufigen Aufnahmebeschluß des Vorstandes, der durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden muß.

Die Mitgliedschaft steht jedem Wissenschaftler zu, der ein onkologisches Projekt leitet oder in einem solchem Projekt tätig ist.


Die Mitgliedschaft erlischt:

§4 Mitgliedervollversammlung

Die Mitgliedervollversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Verbundes. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Stimmberechtigt ist jeweils ein Mitglied pro Projekt.

Die Mitgliedervollversammlung wird vom Sprecher des Verbundes mit einer Frist von zwei Wochen einmal jährlich schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einberufen. Sie wird außerdem auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen.

An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder teilnehmen. Sie haben Äußerungs- und Anhörungsrecht.


Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

§5 Vorstand

Mitglieder des Vorstandes sind der Sprecher, dessen zwei Stellvertreter und vier weitere Wissenschaftler, wobei ein Mitglied Vertreter der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät sein soll.

Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliedervollversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Rechenschaftslegung erfolgt einmal jährlich und darüber hinaus auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Forschungsverbundes.

§6 Qualitätssicherung

Alle Mitglieder berichten einmal jährlich, unter Angabe der für das jeweilige Forschungsprojekt relevanten Veröffentlichungen und ihre externen Drittmitteleinwerbungen, über ihre Forschungstätigkeit im Rahmen des Forschungsverbundes.

§7 Änderung

Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder der Mitgliedervollversammlung. Es müssen mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder des Forschungsverbundes anwesend sein. Die Geschäftsordnung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliedervollversammlung in Kraft. Sie ist dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Kenntnis zu geben.



Greifswald, den 12.01.2004