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Ethikkommission

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Aufgaben der Ethikkommission
- Sie hat die Aufgabe, die von Mitglieder der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen durchzuführenden Forschungsvorhaben ethisch und rechtlich zu beurteilen und die verantwortlichen Forscher/innen zu beraten.

- Sie nimmt die einer Ethikkommission von Rechts wegen zugewiesenen Aufgaben, insbesondere gemäß dem Heilberufsgesetz und dem Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen und Satzungen wahr.

- Sie berät auch andere Forscher/innen der Universität.

- Die Tätigkeit der Ethikkommission erstreckt sich auf alle Forschungsvorhaben am Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie auf Vorhaben der epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten, ferner auf Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen.

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