Reisekosten im Blockpraktikum Allgemeinmedizin

Die Ihnen anfallenden Fahrkosten für Anreise/Abreise und Übernachtungskosten können bei der Abteilung Allgemeinmedizin abgerechnet werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier auf der Website.

 

Sie erhalten pro gefahrenen Kilometer für die Anreise und Abreise 0,20 € bzw. die Kosten für den ÖPNV, und die Übernachtungskosten werden pro Übernachtung bis zu einem Betrag von maximal 40,00 € übernommen.

 

Suchen Sie bitte in jedem Fall die kostengünstigste Variante für Fahrt und Unterkunft!

 

Für die Planung Ihrer Reisekosten nutzen Sie bitte auch die Übersicht der Lehrärzte! Hier finden Sie Angaben, ob im Regelfall Fahrtkosten und Unterkunft erstattet werden.

 

Anträge auf Reisekostenerstattung reichen Sie uns bitte möglichst innerhalb von vier Wochen ein. (Nach § 37 TV-Z können Abrechnungen nur innerhalb von sechs Monaten berücksichtigt werden.)

 

 

 

Fahrtkosten

Sie erhalten pro gefahrenen Kilometer für die Anreise und Abreise 0,20 € bzw. die Kosten für den ÖPNV.

Nicht erstattet werden Fahrleistungen für Vorstellungsbesuche und Hausbesuche; außerdem wird nur eine Anreise/Abreise pro Tag gezahlt (nicht zweimal zur Vormittags- und Nachmittagssprechstunde).

Fahrkosten werden in der Regel ab Dienstort, also Greifswald, erstattet, nicht z.B. ab Heimatort Berlin. (Ausnahme: Wenn Ihr Heimatort näher am Einsatzort liegt als Greifswald. Im Einzelfall bitte vorher absprechen.)
Für die Abrechnung nutzen Sie bitte die angegebenen Entfernungen in der Übersicht der Lehrärzte. Sollte Ihr Fahrtweg davon abweichen, geben Sie bitte eine Begründung an.

Im Nahbereich bis ca. 21 km, z.B. innerhalb von Greifswald, Neuenkirchen, Kemnitz, werden keine Fahrkosten erstattet.

Bitte prüfen Sie, ob Wochenkarten für die Bahn usw. günstiger sind als Einzeltickets.

Wenn Sie eine Unterkunft inklusive Wochenende buchen, erstatten wir keine Heimfahrten am Wochenende.  

Fahrkosten Dritter (z.B. die Eltern holen Sie ab) dürfen nicht erstattet werden.

Führen Sie Ihre Quittungen bitte geordnet auf einem Extrablatt auf, z.B. Einzeltickets für Bahn/Bus nach Datum sortiert.

 

 

 

Übernachtungskosten

Die Übernachtungskosten werden pro Übernachtung bis zu einem Betrag von maximal 40,00 € übernommen.
Übernachtungsnebenkosten wie Frühstück werden nicht erstattet.

Wir erstatten keine zusätzlichen, nicht notwendigen Übernachtungen, z.B. Freitag/Sonnabend nach dem Blockpraktikum (maximal 12 Übernachtungen).
Bei zumutbarer Tagespendelstrecke (z.B. mit der Bahn nach Stralsund, Wolgast, Anklam, Klein Bünzow bzw. bis ca. 2,5 Std. Fahrt oder bis ca. 46 km einfache Strecke) wird keine Übernachtung bezahlt. Fragen Sie bitte ggf. vorher in der Abteilung Allgemeinmedizin nach!

Bitte prüfen Sie, ob die Buchung von Ferienwohnungen oder Hotelzimmern direkt beim Vermieter günstiger ist als über eine Agentur/ein Reisebüro.

Achten Sie bei Privatvermietern wie auch bei Buchungsplattformen wie auf eine den steuerlichen Anforderungen genügende Quittung – aufgeführt sein sollen:

  • Name und Adresse, wenn möglich Telefonnummer des Vermieters
  • Name des Mieters
  • Datum/Dauer der Vermietung
  • die konkreten Leistung wie Anzahl der Übernachtungen, Bettwäsche, Frühstück, Endreinigung, Anzahl der Personen usw.
  • Unterschrift des Vermieters, ggf. Stempel



Formulare für die Abrechnung

Bitte reichen Sie alle Formulare als Loseblattsammlung ein (ohne Heftung).

 

1. Bestätigung des Lehrarztes – immer abgeben (pdf)

 

Bitte geben Sie die Bestätigung durch den Lehrarzt immer bei uns ab.

 

2. Fahrtkosten – Praktikum beim FA für Allgemeinmedizin - Formular KVMV (pdf)

 

Wenn Sie Ihr Blockpraktikum bei einem FA für Allgemeinmedizin absolviert haben, erstattet die KVMV die Fahrtkosten. Bitte geben Sie das Formular in der Abteilung Allgemeinmedizin ab – wir senden es an die KVMV. Ihre Unterkunftskosten machen Sie mit dem nachfolgenden Formular geltend.

 

3. Fahrt- und Unterkunftskosten - Formular UMG (pdf) und Belege/Quittungen

 

Dieses Formular nutzen Sie bitte

  • für Ihre Unterkunftskosten, wenn Sie die Fahrtkosten bei der KVMV geltend machen können (dann hier nur Übernachtungskosten eintragen)
  • für Ihre Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn Sie das Blockpraktikum bei einem Praktischen Arzt oder FA für Innere Medizin absolviert haben