Strukturierte Nachwuchsförderung - Stipendien
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission. Bewerbungen sind an den Vorsitzenden der Vergabekommission über das Dekanat der Medizinischen Fakultät einzureichen.
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen endet für Promotions- und Bachelor-Stipendien am
31. Januar für das Jahr. Antragsteller ist der jeweilige Bewerber. Somit sind Anträge inkl. Projektbeschreibung von diesem selbst zu verfassen. Auf der Basis des Stipendiums wird eine Antragstellung durch die Arbeitsgruppe bei der DFG erwartet.
Bitte stimmen Sie sich im Fall einer Antragstellung über die Unterbrechung Ihres Studiums (z. B. Aufnahme von Urlaubssemestern) mit dem Studiendekanat ab.
Promotionsstipendien
Studierende der Humanmedizin und der Zahnmedizin, die den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mindestens mit der Gesamtnote 2,0 bestanden haben, können sich um ein Promotionsstipendium bewerben. Dieses Stipendium richtet sich an Studierende, die ihr Regelstudium für ein Jahr vorrangig zur Erstellung einer experimentellen/grundlagenorientierten Promotionsarbeit unterbrechen wollen. Promotionsstipendien haben eine Laufzeit von 12 Monaten und sind mit 600 EUR zzgl. 100 EUR Büchergeld (Sachkostenzuschuss) dotiert.
» Die Förderphase beginnt für Promotionsstipendiaten am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
[Ausschreibung]
Bachelorstipendien
Studierende mit der Gesamtnote 2,0 im ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, die sich zur Erlangung des Bachelor of Biomedical Science entschlossen haben, können sich um ein Bachelor-Stipendium bewerben. Auch hier finden sich alle Informationen im Ausschreibungstext.
Bachelor-Stipendien haben eine Laufzeit von 18 Monaten und sind mit 600 EUR zzgl. 200 EUR Büchergeld (Sachkostenzuschuss) dotiert.
» Die Förderphase beginnt am 1. April und endet am 30. September des Folgejahres.
[Ausschreibung]
Formulare zum Download
Die Formulare lassen sich mit der Schreibmaschinenfunktion von Acrobat ausfüllen.
- Checkliste für Antragsteller
- Zustimmungserklärung des Einrichtungsleiters
- Verpflichtungserklärung des Antragstellers/Betreuers
Hinweise zum Kindergeld, zur Krankenversicherung und zur Steuerfreiheit in Verbindung mit einem Stipendium finden sich hier.
- Familienversicherung für Studenten? (Krankenversicherung)
- Begabtenförderung im Hochschulbereich (Bafög)
- Stipendium und Bafög (Studentenwerk Hannover)
- Stipendien und Bafög (ASTA Duisburg)
- Fragen zu Zusammenhängen zwischen Stipendium und Einkommen bzw. Sozialleistungen?
(Universität Düsseldorf) - Was bedeutet ein Stipendium für eine Steuererklärung? (sueddeutsche.de, 04.09.2017)
- Merkblatt zum Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Stand 01/2017)
- Informationen zur Halbwaisenrente (bafoeg-aktuell.de)
- Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente (sozialleistungen.info)