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Anschubfinanzierung für Forschungsprojekte

Die Anschubfinanzierung wird durch die Forschungsverbünde Community Medicine (FVCM), Molekulare Medizin (FVMM), GANI_MED und Digital Health Lab (DHL) koordiniert, und richtet sich fakultätsoffen und verbundübergreifend an alle Nachwuchswissenschaftler*innen der UMG (bis 10 Jahre nach der Promotion). Ziel der Förderung ist die Einwerbung eigener Drittmittel, bspw. bei der DFG.

Allgemeine Hinweise

  • je Projekt stehen bis zu 10.000 € zur Verfügung
  • die Mittel sind jahresgebunden und müssen bis Mitte November eines Jahres verausgabt sein
  • je Einrichtung sind max. 2 Projekte förderfähig
  • pro Person darf max. 1 Antrag eingereicht werden
  • im Anschluss an die Förderung (zu Beginn des Folgejahres) ist ein Abschlussbericht zu verfassen; eine erneute Abfrage bzgl. der Ergebnisse (Drittmittelanträge, Publikationen) erfolgt nach 2 Jahren

Antragstellung

  • Ausschreibungsfrist: 28. Februar 2025
  • NEU: Anträge werden online über das Antragsportal eingereicht. Anträge per E-Mail werden nicht angenommen. 
  • Link Antragsportal (Login: Uni-Kennung)
  • Hinweise für Projektleiter*innen
  • die Entscheidung über die Vergabe trifft eine gemeinsame Kommission aus Vorstandsmitgliedern der Forschungsverbünde
  • Bewertungskriterien für die Auswahl von Projekten:
    • Das Projekt dient explizit der Vorbereitung eines eigenen Drittmittel-Antrags und weist ein hohes Potential für eine erfolgreiche Antragstellung auf.
    • Das Projekt weist eine hohe Innovationskraft auf.
    • Das Projekt stärkt Kooperationen innerhalb der UMG oder mit anderen Fakultäten der Universität Greifswald.
    • Das Projekt ist im Rahmen der Förderung durchführbar (Zeitrahmen, Finanzen, benötigte Ressourcen).

Antragsberechtigte Nachwuchswissenschaftler*innen sind:

  • Post-Docs und promovierte Assistenz-, Fach- und Oberärzte*ärztinnen (nicht habilitiert) bis 8 Jahre nach der Promotion (Personen mit Kindern: bis 10 Jahre nach der Promotion)
  • Junior- bzw. W1-Professor*innen vor der Zwischenevaluation nach i.d.R. 3 Jahren
  • nicht promovierte Wissenschaftler*innen nach Abschluss des Studiums, sofern die Dissertation bereits eingereicht ist (bitte Nachweis beifügen)

  • ausgeschlossen von der Antragstellung sind habilitierte Wissenschaftler*innen und Privatdozent*innen
  • antragsberechtigte Personen können bis zu 3 mal eine Anschubfinanzierung erhalten; eine weitere Förderung ist möglich, sofern ein erfolgreicher Drittmittelantrag nachgewiesen wird

Im Rahmen dieser Förderung sind finanzierbar:

  • Verbrauchsgüter für Forschung (z. B. medizinischer Bedarf, Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf)
  • Zuschüsse für Reisen zu Tagungen, Kongressen, Weiterbildungen und dgl. (Genehmigung und Abrechnung gemäß Landesreisekostengesetz; Nutzung der üblichen Formulare)
  • Reise- und Unterbringungskosten für Gastreferent*innen
  • Leistungen Dritter für Forschung auf Basis eines Vertrages
  • Probandenentschädigungen
  • Druckkostenzuschuss für wissenschaftliche Zeitschriften
  • Personalkosten (einschl. stud. Hilfskräfte)
  • Honorare
  • Investitionen (i.d.R. Anschaffungen ab 250€ netto, bspw. eigenständig nutzbare IT-Geräte, dauerhaft nutzbare Software-Lizenzen oder -Upgrades; Prüfung im Einzelfall)

Nicht finanzierbar sind:

  • Gastgeschenke
  • Mitgliedsbeiträge

Abruf der bewilligten Mittel

Mit der Bewilligung Ihres Projektes erhalten Sie einen eigenen Innenauftrag, über dessen Budget Sie nach Einpflegen in APM (s. Hinweise des GB Beschaffung und Medizintechnik) oder ggf. Einreichen des Formulars zur Unterschriftsberechtigung (GB Finanzen) entsprechend der o.g. Richtlinien verfügen können. Bitte beachten Sie, dass die Mittel bis Mitte November des Jahres auszugeben sind, da Rechnungstellung und Buchung bis zum Jahresende abgeschlossen sein müssen. Über das Business Warehouse (BW/BICC) können Sie jederzeit Ihren Kontostand und Einzelbuchungen einsehen.

Unterstützung bei der Beantragung von Drittmitteln

Das Zentrum für Forschungsförderung und Transfer (ZFF) als zentrale Einrichtung der Universität Greifswald bietet auch Wissenschaftler*innen der UMG bedarfsorientierte Dienstleistungen im Bereich der Drittmittelforschung und des Forschungstransfers an.

Hier können Sie bspw. Fragen zu Antragsformalitäten stellen, sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen, oder Feedback zu Ihrem Drittmittelantrag erhalten. Wenden Sie sich gerne an Forschungsreferentin Frau Moynihan: Tel. 420 1176, moynihanuni-greifswaldde

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des ZFF.

Honorierung der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln

Die Beantragung einer Honorierung der erfolgreichen Drittmitteleinwerbung ist seit 2024 für bis zu drei Jahre nach einer Anschubfinanzierung möglich (ehemals zwei Jahre).

Die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln als Folge einer Anschubfinanzierung durch die Forschungsverbünde wird seit 2017 mit einer weiteren Finanzierung in Höhe von 7.000 € honoriert (jahresgebundenes Budget). Voraussetzung für die Beantragung dieser zusätzlichen Mittel ist eine Anschubfinanzierung in den vorangegangenen drei Jahren sowie ein entsprechender Drittmittel-Förderbescheid. Zwischen Drittmittelprojekt und Anschubfinanzierung soll ein thematischer Bezug erkennbar sein. Anträge sind an die Sprecher der Forschungsverbünde zu richten (Einsendung per E-Mail an anschubfinanzierungmed.uni-greifswaldde) und werden zusätzlich durch das Dekanat geprüft. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Als Antrag sind in einer pdf-Datei einzureichen:

  • Anschreiben an die Sprecher*innen der Forschungsverbünde mit Darstellung des inhaltlichen Zusammenhangs zwischen dem eingeworbenen Drittmittelprojekt und der vorangegangenen Anschubfinanzierung
  • Bewilligungsbescheid Drittmittelprojekt
  • Abschlussbericht der Anschubfinanzierung

Kontakt

Prof. Dr. Susanne Wurm
Forschungsverbund Community Medicine
Administration: Monika Hanke

anschubfinanzierungmed.uni-greifswaldde