Die Promotion zum PhD, MD/PhD und DMD/PhD
Mit der Einführung des PhD, MD/PhD und DMD/PhD bietet die Universitätsmedizin Greifswald leistungsstarken Absolvent*innen der Medizin, Zahnmedizin und weiterer Fächer (s. Fächerliste) die Möglichkeit einer forschungsorientierten strukturierten Promotion, und damit ausgezeichnete Perspektiven für die weitere Berufslaufbahn und die Fortsetzung einer akademischen Karriere, insbesondere im internationalen Kontext.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Grundlage der Promotion ist die Veröffentlichung der eigenen Forschungsergebnisse in mind. 3 Originalpublikationen (kumulative Dissertation)
- Zwischen dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und der Einreichung der Dissertation liegen i.d.R. 3 Jahre
- Absolvieren eines begleitenden Curriculums im Umfang von 24 ECTS (Lehrveranstaltungen, Kongressteilnahmen, Fortbildungen)
- Abschließen einer Betreuungsvereinbarung und Begleitung der Forschungsarbeiten durch ein Dissertationskomitee
Promotionskommission PhD, MD/PhD, DMD/PhD
Vorsitz: Prof. Elke Krüger
Sitzungstermine:
- 13. Juni 2023
- 11. Juli 2023
- 12. September 2023
Frist zur Einreichung von Unterlagen: 14 Tage vorab
NEU: Das begleitende Curriculum wurde per Fakultätsratsbeschluss vom 31.01.23 weiter strukturiert und gliedert sich jetzt in einen Pflichtteil, der von allen Promovierenden besucht wird, einen Wahlteil mit allgemeinen und fachspezifischen Optionen, und wie bisher die Möglichkeit der Anrechnung aktiver Kongressteilnahmen. Nähere Informationen finden Sie unten. Verpflichtend ist das strukturierte Curriculum für alle Promovierenden, die ab April 2023 zugelassen werden.
Vor der Zulassung
Für die Zulassung zu den Promotionsverfahren PhD, MD/PhD bzw. DMD/PhD gelten folgende Voraussetzungen:
Doctor of Philosophy (PhD)
- Master- oder äquivalenter Abschluss eines Universitätsstudiums in einem natur- oder lebenswissenschaftlichen Fach außer Human- oder Zahnmedizin (mind. 300 Leistungspunkte)
- Gesamtnote "gut" oder besser (besser als 2,5)
Medical Doctor/Doctor of Philosophy (MD/PhD)
- Bestehen der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen)
- Gesamtnote "gut" oder besser
Doctor of Medical Dentistry/Doctor of Philosophy (DMD/PhD)
- Bestehen der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen)
- Gesamtnote "gut" oder besser
Vorabprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum PhD, MD/PhD bzw. DMD/PhD erfüllen (weil Sie bspw. einen Wechsel vom Dr. med. zum MD/PhD planen und Ihre Forschungsarbeiten bereits begonnen haben), besteht die Möglichkeit einer unverbindlichen Vorabprüfung durch die Promotionskommission. Diese stellt formal keinen Antrag auf Zulassung gem. § 4 PromO PhD dar.
Senden Sie folgende Unterlagen in einer pdf-Datei an mathilda.guerinmed.uni-greifswaldde:
- Anschreiben (ca. 1 Seite), in dem Sie Ihr Forschungsvorhaben und ggf. bereits geleistete Arbeiten darlegen
- Lebenslauf mit Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang
- Abschlusszeugnis(se) und Transcript of Records im relevanten Studiengang
Der erste Schritt zur Vorbereitung Ihrer Promotion ist die Auswahl eines Betreuers bzw. einer Betreuerin im gewünschten Fachgebiet. Der oder die Betreuende muss ein habilitiertes Mitglied der Universitätsmedizin Greifswald sein, d.h. Professor*in, außerplanmäßige*r Professor*in oder Privatdozent*in (PD). Auch kooptierte Professor*innen anderer Fakultäten der Universität Greifswald können Promotionen an der UMG betreuen.
Ihr Promotionsfach entspricht der Bezeichnung des Lehrstuhls Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin; bei (außerplanmäßigen) Professuren ohne Lehrstuhl und bei PDs dem Lehrstuhl der übergeordneten Professur.
Die Betreuung Ihrer Promotion erfolgt später durch ein individuelles Dissertationskomitee, das im Rahmen der Zulassung durch die Promotionskommission bestellt wird. Diesem Komitee gehören neben Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin zwei weitere Mitglieder an (ebenfalls habilitiert; eine UMG-interne und eine UMG-externe Person). Dadurch wird Expertise verschiedener Bereiche vereint, die für Ihr Forschungsprojekt relevant sind. Beim Abschluss der Promotion ist das Dissertationskomitee zuständig für die Durchführung und Benotung des Promotionskolloquiums.
Im Ausland erworbene Studienabschlüsse müssen vor der Zulassung zum Promotionsverfahren evaluiert werden (Prüfung der Gleichwertigkeit zu den o.g. Zulassungsbedingungen). Bitte senden Sie Kopien bzw. Scans Ihrer Zeugnisse und Transcripts of Records an das International Office der Universität Greifswald:
International Office
Frau Kathrin Brandenburg
Domstraße 8
17489 Greifswald
E-Mail: kathrin.brandenburguni-greifswaldde
Eingereichte Unterlagen und die Empfehlung des International Office werden an das Dekanat übermittelt und verbleiben in Ihrer Promotionsakte.
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion erstellen Sie gemeinsam mit dem*der Betreuenden einen detaillierten Arbeitsplan (Exposé) Ihres Forschungsprojekts inkl. der geplanten Zeitschiene. Das Exposé soll 3-4 Seiten umfassen und der vorgegebenen Gliederung folgen (s.u. Antrag auf Zulassung).
Zudem erarbeiten Sie gemeinsam eine Aufstellung der Lehrveranstaltungen, die Sie während der Qualifikationsphase besuchen werden (Vorgaben s.u. begleitendes Curriculum). Neben dem Pflichtteil wählen Sie weitere Kurse aus, die Fähigkeiten und Kenntnisse ergänzen oder vertiefen, die für Ihr Forschungsprojekt relevant sind. Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Studiums besucht wurden, können nicht angerechnet oder erneut belegt werden. Deutschkurse können ebenfalls nicht angerechnet werden.
Das Curriculum wird grundsätzlich nach der Zulassung zum Promotionsverfahren absolviert. Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die Sie vorher belegt haben, ist in Ausnahmefällen möglich; max. 12 Monate rückwirkend. Die Entscheidung liegt bei der Promotionskommission. Zur Prüfung füllen Sie bitte das Formblatt Antrag auf Anrechnung besuchter Lehrveranstaltungen aus (Einreichung mit dem Antrag auf Zulassung).
Zur Unterstützung der Promotionsverfahren wird eine interne Datenbank, das Forschungsinformationssystem (FIS) der Univeristätsmedizin Greifswald, genutzt.
Hier tragen Sie Ihre Stammdaten (Anschrift, Studienabschluss, Promotionsthema etc.) ein und können anschließend den Antrag auf Zulassung (und später auf Eröffnung) des Promotionsverfahrens und die Bestätigung der Annahme als Doktorand*in bequem per Knopfdruck generieren.
Wenn Sie nicht an der Universität oder Universitätsmedizin angestellt oder eingeschrieben sind, schicken Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an mathilda.guerinmed.uni-greifswaldde. Sie erhalten einen Link für die Registrierung im FIS zugeschickt.
Weitere Informationen s. Elektronisch gestütztes Promotionsverfahren.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Zulassung zum Promotionsverfahren wird vor Beginn der Forschungsarbeiten beantragt. Bitte senden Sie folgende Unterlagen per Post an das Dekanat (Fleischmannstr. 8, 17489 Greifswald) und per E-Mail in einer pdf-Datei an mathilda.guerinmed.uni-greifswaldde:
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren PhD, MD/PhD bzw. DMD/PhD
(mit eigenhändiger Unterschrift; zu generieren im FIS) - Lebenslauf mit Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang
(mit eigenhändiger Unterschrift) - sämtliche Zeugnisse über bestandene Hochschulabschlüsse und Staatsexamina in beglaubigter Kopie; Transcripts of Records in einfacher Kopie
(im Ausland erworbene Abschlüsse müssen vorab durch das International Office geprüft werden) - Betreuungszusage des*der Betreuenden inkl. Vorschläge für die Mitglieder des Dissertationskomitees (von dem*der Betreuenden unterzeichnet, s. Vorlagen Antrag auf Zulassung)
- wissenschaftlicher Arbeitsplan/ Exposé (s. Vorlagen Antrag auf Zulassung)
- Aufstellung des begleitenden Curriculums gem. der Vorgaben zu Pflicht- und Wahlteilen
(mit dem*der Betreuer*in abgestimmte Aufstellung der Lehrveranstaltungen, Fortbildungen und/oder wissenschaftlichen Tagungen, die im Lauf der Qualifikationsphase besucht werden sollen) - ggf. Antrag auf Anerkennung eines im Rahmen des Studiums zu Forschungszwecken absolvierten Freisemesters (formlos; ein Nachweis über das Absolvieren des Freisemesters ist zu erbringen)
- ggf. Antrag auf Anerkennung bereits absolvierter Lehrveranstaltungen
- Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in zur Einschreibung zum Promotionsstudium (nach erfolgter Zulassung einzureichen im Studierendensekretariat Universität Greifswald, Rubenowstraße 2, s. Promotionswebseite der Universität)
Über die Zulassung zur Promotion bzw. die Ablehnung Ihres Antrags werden Sie schriftlich informiert.
Bitte unterzeichnen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Zulassung die Betreuungsvereinbarung mit den Mitgliedern Ihres Dissertationskomitees und reichen Sie eine Kopie (Scan per E-mail) im Dekanat ein.
Mit der Zulassung zum Promotionsverfahren sind Sie verpflichtet, sich für den Zeitraum Ihrer Promotion im Studierendensekretariat der Universität Greifswald zum Promotionsstudium einzuschreiben. Einzureichende Unterlagen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der
Das Formular zur Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in reichen Sie bitte schon mit Ihrem Antrag auf Zulassung im Dekanat ein. Sie erhalten es mit der Bestätigung Ihrer Zulassung unterschrieben zurück.
Qualifikationsphase (ca. 3 Jahre)
Die Qualifikationsphase umfasst i.d.R. drei Jahre und beginnt mit der Zulassung zum Promotionsverfahren. Während der Qualifikationsphase führen Sie die wissenschaftlichen Untersuchungen durch, auf denen Ihre Dissertationsschrift beruht. Ihre Forschungsergebnisse publizieren Sie zunächst in peer-reviewed Journals, bevor Sie auf Basis von mind. drei Originalpublikationen Ihre Dissertation verfassen.
Darüber hinaus sollen Sie ein fundiertes Verständnis wissenschaftlicher Problemstellungen, vertiefte Fachkenntnisse sowie die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten erwerben. Dies tun Sie zum einen im Austausch mit Ihren Kolleg*innen, AG-Leiter*innen, anderen Promovierenden und Ihrem Dissertationskomitee. Zum anderen erwerben Sie gezielt Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie und Ihr Forschungsprojekt weiterbringen, im Rahmen des begleitenden Curriculums.
Regelungen zu qualitativen und quantitativen Publikationsleistungen
(Anlage 3 zur Promotionsordnung PhD, MD/PhD, DMD/PhD)
- In den drei vorgeschriebenen Originalpublikationen der kumulativen Dissertationsschrift soll der*die Promovierende mindestens einmal als Erstautor*in fungiert haben. In Ausnahmefällen kann sich unter den drei Originalpublikationen maximal eine Arbeit befinden, die bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens zur Publikation eingereicht, aber noch nicht endgültig zur Veröffentlichung angenommen worden ist.
- Die Zeitschriften, bei denen die Arbeiten publiziert bzw. zur Publikation angenommen oder eingereicht worden sind, sollen nach den Kriterien einer anerkannten bibliographischen Datenbank wie z.B. Web of Science fachspezifisch zugeordnet werden können.
- Der Manteltext („Zusammenfassung“ gem. § 6 Abs. 3) soll mindestens 6.000 und maximal 12.000 Wörter (ca. 20-40 Seiten) exkl. Literaturverzeichnis betragen und soll wie folgt gegliedert sein: Kurzzusammenfassung (Short Summary) von je einer Seite in deutscher und englischer Sprache, Einführung (Introduction), Material und Methoden (Methods), Ergebnisse (Results), Diskussion (Discussion). Der Manteltext dient der inhaltlichen Verknüpfung der Publikationen (Einbettung in einen übergreifenden Kontext) sowie der Diskussion von Fragestellungen, die über die in den Publikationen behandelten Themen hinausgehen. So können bspw. methodische Grundlagen, Berechnungen oder Auswertungen ausführlicher beschrieben werden und weitere Ergebnisse oder Problemstellungen, die nach der Veröffentlichung der Publikationen hinzugekommen sind, aufgezeigt werden.
- Der Anteil des*der Promovierenden an den Publikationen ist (mit Einreichen der Dissertation) durch eine schriftliche Erklärung des*der Promovierenden und des*der Betreuenden gegenüber der Promotionskommission zu belegen. Bei der Publikation, bei der der*die Promovierende Erstautor*in ist, muss er*sie den überwiegenden Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung und/oder analyse, der Auswertung und der Interpretation der Ergebnisse gehabt haben. Bei den Publikationen, bei denen der*die Promovierende Koautor*in ist, muss er*sie einen wesentlichen Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung, der Auswertung und der Interpretation gehabt haben.
- Teilen sich zwei Personen eine Erstautor*innenschaft, so kann diese auf begründeten Antrag des Dissertationskomitees als volle Erstautor*innenschaft gewertet werden. Der Antrag wird durch die Promotionskommission entschieden und soll vor Einreichung der Dissertation gestellt werden. Bei drei oder mehr Erstautor*innenschaften bei einem Artikel ist ein solcher Antrag ausgeschlossen.
Das Dissertationskomitee überwacht den Fortschritt der Promotion und ist später zuständig für die Durchführung und Benotung des Promotionskolloquiums.
Während der Qualifikationsphase vereinbaren Sie regelmäßige Treffen (ggf. per Videokonferenz) mit Ihrem Komitee, um vom Stand Ihrer Promotion (Forschung, Curriculum, Publikationen) zu berichten, Fragen und ggf. Probleme zu klären, und um wichtiges Feedback zu erhalten. Den Turnus für Ihre Treffen haben Sie gemeinsam in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.
Von jedem Treffen fertigen Sie ein (Ergebnis-)Protokoll an und schicken dieses, ggf. mit der von Ihnen gezeigten Präsentation, an die Promotionskommission (über mathilda.guerinmed.uni-greifswaldde).
Bitte halten Sie bis zum Abschluss der Promotion Ihre Daten im Promotionsmodul des FIS aktuell (Anschrift/Kotaktdaten, Thema der Dissertation, ...).
Sie finden zudem nach der Zulassung eine Erweiterung Ihrer Eingabemaske, s. Screenshot. Hier tragen Sie bitte kontinuierlich die (Lehr)-Veranstaltungen ein, die Sie im Rahmen des Curriculums besucht haben ("neuer Eintrag"). Nach Einreichung der Leistungsnachweise im Dekanat wird Ihnen die Summe der erworbenen ECTS angezeigt.

Begleitendes Curriculum
Das begleitende Curriculum gliedert sich in drei Bereiche: ein Pflichtcurriculum (4 ECTS), ein Wahlcurriculum mit themenübergreifenden und fachspezifischen Anteilen (mind. 5 ECTS), sowie die Möglichkeit der Anrechnung aktiver Kongressteilnahmen (max. 15 ECTS). Insgesamt müssen mindestens 24 ECTS erzielt werden (§ 5 Abs. 4 PromO).
Hinweis: Das hier beschriebene strukturierte Curriculum ist verpflichtend für alle Zulassungen ab 01.04.2023. Promovierende, die vor diesem Datum zugelassen wurden, absolvieren ein individuelles Curriculum (wie mit Zulassung durch die Promotionskommission bestätigt).
Das Pflichtcurriculum wird an der Graduiertenakademie der Universität Greifswald absolviert. Alle Pflichtveranstaltungen werden mindestens einmal pro Jahr in englischer Sprache und per Zoom angeboten.
Gute Wissenschaftliche Praxis / 8 Stunden / 0,5 ECTS
Gute Klinische Praxis und Medizinethik / 8 Stunden / 0,5 ECTS
Academic Writing / 1,5 – 2 Tage / 1 ECTS
Vortragsreihe “Wissenschaft managen“ / 8 von 10 Terminen (je 60-90 Minuten) / 2 ECTS
Anmeldung und aktuelle Termine: Webseite der Graduiertenakademie
Allgemeine forschungsbezogene Kurse
Zum einen können im Wahlbereich alle forschungsbezogenen Kurse der Graduiertenakademie (GA) angerechnet werden mit Ausnahme von fachfremden Kursen und Veranstaltungen aus dem Bereich Hochschuldidaktik. Die Anmeldung erfolgt jeweils über ein Online-Formular.
Bitte melden Sie sich zum Newsletter der GA an, um über das Angebot informiert zu bleiben. Empfohlen werden bspw. folgende Kurse:
Entrepreneurship, Ausgründungen
Forschungsdatenmanagement
Gender Equality, Gender Awareness
Getting Published
Improved Reading
Konfliktmanagement
Patentmanagement
Präsentationstechniken und -training
Projekt- und Zeitmanagement
Statistik
Wissenschaftskommunikation
Fachspezifische Kurse
Zum anderen sollen im Rahmen des Wahlcurriculums fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten gewonnen oder vertieft werden, die für das eigene Forschungsprojekt bzw. Promotionsfach relevant sind. Angerechnet werden können Fortbildungen (4 ECTS bei entsprechendem Umfang und Inhalt; Prüfung durch die Promotionskommission) sowie im Veranstaltungskatalog gelistete Lehrveranstaltungen an der Universitätsmedizin bzw. Universität Greifswald. Lehrveranstaltungen anderer Hochschulstandorte, die in Umfang und Inhalt vergleichbar sind, können auf Antrag ebenfalls angerechnet werden (> Antrag auf Anrechnung externer Lehrveranstaltungen).
- Veranstaltungskatalog (Stand 31.01.2023)
Hinweise zur Kurseinschreibung (Veranstaltungskatalog)
B.Sc. und M.Sc. Humanbiologie
Das Angebot des jeweiligen Semesters finden Sie im Selbstbedienungsportal (HIS) der Universität (Login wie Groupware). Die Veranstaltungen sind dem Fachbereich Biologie, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät zugeordnet. Im HIS erfolgt auch die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen und ggf. Prüfungen.
PhD-Curriculum des Instituts für Community Medicine
Die hier aufgeführten Lehrveranstaltungen am Institut für Community Medicine wurden explizit für PhD-Studierende konzipiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die im Dokument genannten Lehrenden. Die Kursanmeldung erfolgt i.d.R. über die Graduiertenakademie.
- Sommersemester 2023
M.Sc. Health Care Management
Das Angebot des jeweiligen Semesters finden Sie im Selbstbedienungsportal (HIS) der Universität (Login wie Groupware). Die Veranstaltungen werden an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Bereich Wirtschaftswissenschaften angeboten. Im HIS erfolgt auch die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen und ggf. Prüfungen.
- Selbstbedienungsportal (HIS)
- Gesundheitsökonomische Evaluationen SoSe 2023 (Kursbeschreibung)
Angerechnet werden Kongressteilnahmen mit eigenem Vortrag oder Poster-Präsentation; als Nachweis dienen die Bestätigung des aktiven Beitrags durch den Veranstalter und das Abstract. Pro Jahr kann max. eine Kongressteilnahme angerechnet werden (je 5 ECTS), insgesamt max. 3 Kongresse.
Für die aktive Teilnahme an Kongressen bietet die Universitätsmedizin Greifswald eine Reisekostenunterstützung für Promovierende u.a. Nachwuchswissenschaflter*innen an (bis zu 500 € für Kongresse im Inland und bis zu 1.000 € für Kongresse im Ausland).
Einreichen der Dissertation und Prüfungsphase
In der Dissertation sollen mindestens drei inhaltlich zusammenhängende, wissenschaftliche Originalpublikationen, die in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, zusammengefasst werden (kumulative Dissertation). Der Manteltext (20-40 Seiten) verknüpft die Publikationen inhaltlich und gibt darüber hinausgehende Ein- oder Ausblicke in das Thema.
Die Dissertation muss sich auf ein Fachgebiet gemäß Anlage 1 PromO PhD beziehen und in allen Publikationen muss der Bezug zur Universitätsmedizin Greifswald erkennbar sein. Weitere Regelungen zu den Publikationsleistungen s. Anlage 3 zur PromO PhD.
Hinweise zum Aufbau der Dissertation und weitere einzureichende Unterlagen:
Für das Titelblatt u.a. verwenden Sie bitte diese Vorlagen:
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens kann nach Verfassen der Dissertation und nach Absolvieren des begleitenden Curriculums (ca. 3 Jahre nach der Zulassung) beantragt werden.
Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist nur zulässig, wenn der*die Antragstellende aktuell keinen Antrag auf Eröffnung eines anderen Promotionsverfahrens (z.B. Dr. med., Dr. med. dent. oder Dr. rer. med.) im selben Studiengang gestellt hat (§ 7 PromO PhD).
Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens einzureichende Unterlagen:
Promovierende werden über die Eröffnung des Promotionsverfahrens schriftlich informiert.
Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens werden ein internes Erst- und ein externes Zweitgutachten angefordert. Wird die Arbeit von beiden Gutachter*innen mit mindestens "rite" bewertet, erfolgt die mündliche Prüfung (Promotionskolloquium).
Das Promotionskolloquium findet vor dem Dissertationskomitee statt und besteht aus einem Vortrag (max. 30 Minuten) und einer wissenschaftlichen Diskussion (30-90 Minuten). Die Vortragssprache ist deutsch oder englisch.
Die Festlegung des Termins erfolgt durch das Dissertationskomitee und wird den Promovierenden mindestens 14 Tage vorab bekanntgegeben. Das Kolloquium ist öffentlich und wird fakultätsweit angekündigt.
Abschluss des Promotionsverfahrens
Nach bestandenem Promotionskolloquium ist die Dissertation unverändert und vollständig entsprechend § 12 PromO PhD zu veröffentlichen (4 haltbar gebundene Exemplare und eine pdf-Datei). Die Exemplare sind in der Universitätsbibliothek, Felix-Hausdorff-Str. 10 (Frau Franzus Tel. 03834 420 1519 (Druckexemplare) und Frau Waha Tel. 03834 420 1553 (elektronische Version)) einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auf der
Das Promotions- und Habilitationsbüro wird über die Einreichung der Dissertation durch die Universitätsbibliothek benachrichtigt.
Nach Einreichen der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek wird eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens ausgestellt. Diese berechtigt die Promovend*innen - befristet bis zur Überreichung der Originalurkunde - zur Führung des Doktortitels.
Die Überreichung der Promotionsurkunden erfolgt im Rahmen eines Festaktes zur Verleihung der akademischen Grade i.d.R. im Juni und November eines Jahres in der historischen Aula der Universität Greifswald (Domstraße 11, Greifswald). Promovend*innen erhalten hierzu eine Einladung mit der Bitte um eine verbindliche Zusage. Sollte die Teilnahme an der feierlichen Verleihung nicht möglich sein, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail). Die Promotionsurkunde wird in diesem Fall per Post zugestellt.
Kontakt
Mathilda Guerin
Dekanat
Fleischmannstr. 8
17475 Greifswald
Telefon: +49 3834 86-5012
Fax: +49 3834 86-5002
E-Mail: mathilda.guerinmed.uni-greifswaldde
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Fleischmannstr. 8 (Verwaltungsgebäude)
2. OG, Zimmer A1.2.6