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Ärztliche Fort- und Weiterbildung an der Universitätsmedizin Greifswald

Gemäß § 38 Abs. 1 und 2 Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 10. Dezember 2012 bedürfen die hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der Universitätsmedizin Greifswald keiner Weiterbildungsbefugnis und die Universitätskliniken keiner Zulassung als Weiterbildungsstätte.

Aus der Formulierung des Gesetzestextes folgt, dass die Fragen der Weiterbildung, wie z.B. Befugnisse und Zulassungen, Curricula, Zeugniserstellung, Evaluation, im Rahmen der Universitätsmedizin Greifswald selbständig geregelt werden müssen.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Weiterbildung der Assistentinnen und Assistenten der Universitätsmedizin und für die Zulassung zur Prüfung nach der Weiterbildungsordnung.

Der Vorstand der Universitätsmedizin hat auf dieser Grundlage entschieden, eine Stabsstelle Ärztliche Fort- und Weiterbildung einzurichten, damit diese die für die Weiterbildung verantwortlichen hauptberuflichen Professorinnen und Professoren, aber auch alle weiteren Kolleginnen und Kollegen, die Fragen zur Weiterbildung haben, beraten und begleiten und den Vorstand in diesen Angelegenheiten unterstützen und den erforderlichen Kontakt zur Ärztekammer herstellen kann.

Eine weitere Zuständigkeit der Stabsstelle ist die Fortbildung der Fachärztinnen und -ärzte sowie der Psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten. Diese müssen fünf Jahre nach Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt bzw. fünf Jahre nach Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut dem Ärztlichen Vorstand nach Aufforderung ein für fünf Jahre gültiges Fortbildungszertifikat vorlegen.

(s. Näheres hierzu unter http://www.medizin.uni-greifswald.de/intern/index.php?id=153)

Allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, die am Ende ihrer Facharztweiterbildung sind und ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern einreichen möchten, wird von Seiten des Ärztlichen Direktors empfohlen, diesen Antrag vorher der Stabsstelle Ärztliche Fort- und Weiterbildung vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unterlagen vollständig sind. Die Weiterleitung der Antragsunterlagen kann dann auf Wunsch auch über die Stabsstelle erfolgen.

Die aktuellen Weiterbildungsbefugnisse an der UMG entnehmen Sie der Homepage der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern unter http://www.aek-mv.de.

Die Liste der an den Zentren, Kliniken und Instituten der UMG befugten Ärztinnen und Ärzte können Sie auch unter "WBB der UMG" einsehen. Wegen der neuen Gesetzesregelung können in einzelnen Fällen Differenzen zwischen den Befugnislisten der Ärztekammer und der UMG bestehen. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Stabsstelle.

Die Weiterbildungscurricula, die Grundlage für die Weiterbildung gemäß dem aktuellen Stand der Weiterbildungsordnung der ÄK M-V vom 20.06.2005 sind, sind auf der Homepage der Stabsstelle Ärztliche Fort- und Weiterbildung unter Weiterbildungscurricula zu finden.

 

 

Weitere Informationen sind unter dem Link: http://www.medizin.uni-greifswald.de/intern/index.php?id=201, gern auch in persönlicher Ansprache, zu erhalten.