
Gleichstellungsbüro
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich im Haus K, 1.Etage, Raum 1.31, Ferdinand-Sauerbruch-Straße, 17475 Greifswald.
Gleichstellungsbeauftragte / Stellv. Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. med. Sylvia Stracke
Leiterin des Bereichs Nephrologie, Dialyse und Hochdruckkrankheiten
Klinik und Poliklinik für Innere Medizin A

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Anja Ratzmann, MSc
ZZMK
Abteilung für Zahnmedizinische Propädeutik und Community Dentistry
Poliklinik für Kieferorthopädie
E-Mail: anja.ratzmannuni-greifswaldde
Telefon: 03834 86-7110
Mitarbeiterinnen

Janine Timm
Mitarbeiterin im Gleichstellungsbüro
Mitarbeiterin im Servicebüro für Mitarbeitende und Studierende
-PFIFF-
E-Mail: gleichstellungumgmed.uni-greifswaldde
Telefon: 03834 86 5874

Dipl.-Jur. Jessica Wille
Juristin im Gleichstellungsbüro
Email: Jessica.Willemed.uni-greifswaldde
Tel.: 03834 86 5874

Melissa Friedericke Gawens
Studentische Hilfskraft im Gleichstellungsbüro
E-Mail: Melissa.Gawensmed.uni-greifswaldde
Telefon: 03834 86 5874
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Unternehmensbereichen ist ein zentrales Leitziel der Universitätsmedizin Greifswald. Daher schafft die Universitätsmedizin Rahmenbedingungen, um auf allen Ebenen und in allen Personalgruppen das Leistungspotenzial von Frauen und Männern in gleicher Weise einzubeziehen und zu fördern. Sowohl in den strategischen Entscheidungen und der Struktur- und Entwicklungsplanung als auch im Ressourcenmanagement und in der Ausgestaltung der Arbeitsprozesse in den Kliniken, Instituten und zentralen Bereichen ist die Gleichstellung wesentlicher Bestandteil und wird von allen Leitungsmitgliedern aktiv vertreten. Die Universitätsmedizin Greifswald setzt sich aktiv dafür ein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium zu verbessern und den Anteil von Frauen in leitenden Positionen zu erhöhen. Hierzu werden flexible und bedarfsgerechte Instrumente der Organisations- und Personalentwicklung etabliert, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, Karrierewege in Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Administration zu verfolgen. In der externen und internen Kommunikation wird die Gleichstellung sichtbar gemacht. Ein hohes Maß an Akzeptanz und Engagement bei den Beschäftigten der Universitätsmedizin Greifswald für Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit stärkt eine Kultur der Fairness und des Miteinander.
Der Arbeitsalltag von Studierenden und Beschäftigten an der Universitätsmedizin bringt viele Herausforderungen mit sich, welche durch gegenseitige Unterstützung besser zu bewältigen sind.
Wir sind in erster Linie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Beschäftigten und Studierenden rund um das Thema Chancengleichheit an der Universitätsmedizin, sammeln umfassende Informationen zu diesem Thema und stellen sie ihnen auf unseren Seiten zur Verfügung.
Die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte umfasst außerdem folgende Aufgabenbereiche:
- Unterstützung der Fakultätsleitung und Gremien der Universitätsmedizin bei der Umsetzung der Gleichstellungsgrundsätze
- Vorsitz der Gleichstellungskommission und gem. § 7 Abs. 3 Nr. 8 der Satzung der Universitätsmedizin stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates
- Teilnahme an Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren und Abgabe eine Stellungnahme
Wir freuen uns über Anregungen und Ideen. Vielleicht gibt es Dinge, die in Ihren Einrichtungen/Arbeitsbereichen besonders gut laufen und deren Umsetzung auch in anderen Bereichen sinnvoll wäre? Oder Sie haben Ideen, welche Maßnahmen Ihnen den Spagat zwischen Beruf/Kariere und Familie erleichtern würden? Vielleicht haben Sie aber auch Interesse sich durch eigene Beiträge in unsere Arbeit mit einzubringen?
Selbstverständlich sind wir, im Rahmen unseres Aufgabenbereiches auch für Sie da, wenn Konfliktsituationen an Ihrem Arbeitsplatz auftreten.
Rufen Sie uns einfach an, vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin oder schicken uns eine E-Mail!
Bund
Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( LHG M-V)
- Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau im öffentlichen Dienst (GlG-MV)
- Landesverordnung über die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)
Universität Greifswald
Universitätsmedizin Greifswald
Die LaKoF M-V ist die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein organisatorischer Zusammenschluss, um hochschulübergreifend die Gleichstellungsziele, die sich u.a. aus dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Landeshochschulgesetz ergeben, zu verwirklichen. Die LaKoF vertritt die Interessen der Frauen an den Landeshochschulen gegenüber dem Land sowie gegenüber der BuKoF , der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen.
für Greifswald und auf Landesebene:
Gleichstellung an der Universität Greifswald
Hier finden Sie alle Informationen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Greifswald:
https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/gleichstellung/
Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung (IZfG)
Das IZfG ist eine überfakultäre und interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Universität. Ziel des IZfG ist es, den genderwissenschaftlichen Schwerpunkt in Lehre und Forschung der Universität Greifswald zu verankern und zu fördern.
https://izfg.uni-greifswald.de/
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen
Die LaKoF M-V ist die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein organisatorischer Zusammenschluss, um hochschulübergreifend die Gleichstellungsziele, die sich u. a. aus dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Landeshochschulgesetz ergeben, zu verwirklichen. Die LaKoF vertritt die Interessen der Frauen an den Landeshochschulen gegenüber dem Land sowie gegenüber der BuKoF, der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen.
auf Bundesebene:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Unter folgendem Link finden Sie Informationen und Arbeitshilfen des BMFSFJ zum Thema Gleichstellung:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Unter folgendem Link finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
http://www.bmbf.de/de/474.php
Bundesärztekammer
Auf dieser Seite finden Sie Informationen der Bundesärztekammern zum Thema familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte – Lebensqualität in der Berufsausübung.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.144.8853
Bundeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
Die BuKoF ist der Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. In der BuKoF wirken die Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an Hochschulen zusammen. Die BuKoF vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
http://www.bukof.de
Equal Pay Day 2020
Auf Augenhöhe verhandeln - WIR SIND BEREIT. Unter diesem Motto steht der Equal Pay Day 2020.
21 Prozent beträgt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Das sind genau 21 Prozent zuviel. Nach wie vor belegt Deutschland mit diesem Ergebnis einen der hinteren Spitzenpositionen im europäischen Vergleich. Die Lohnlücke hat sich in den letzten Jahren kaum geändert. Die Zahlen wirken wie in Stein gemeißelt.
Was sind die Gründe für diese Unbeweglichkeit? Was sagt der Gender Pay Gap aus? Über unsere Gesellschaft, Rollenvorstellungen, Unternehmenskulturen. Was können wir in Verhandlungssituationen im Beruflichen wie im Privaten ändern, um zu mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung in Gesellschaft, Familie und Beruf zu gelangen?
Am 17. März 2020 heißt es dann: Mitmachen, selber machen, anders machen! Nehmen Sie an einer der vielen Aktionen in ganz Deutschland teil, unterstützen Sie uns auf Twitter, Facebook oder Instagram (#epd2020 #aufaugenhöhe #wirsindbereit), stellen Sie Fragen, kommen Sie ins Gespräch.
Für ein Treffen auf Augenhöhe. Wir sind bereit!
Familienfreundliche Wissenschaft
Was macht wissenschaftliche Institutionen wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen tatsächlich familienfreundlich? Welche Maßnahmen helfen am besten dabei, ein Studium oder den wissenschaftlichen Beruf auf dem Campus mit der Gründung einer Familie oder der Wahrnehmung familienbezogener Verpflichtungen zu vereinbaren? Und wie können die wissenschaftlichen Institutionen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, am besten voneinander lernen? Auf dem Portal "Familienfreundliche Wissenschaft" finden Sie – Akteurinnen und Akteure aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wissenschaftspolitik, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Interessierte – ein strukturiertes Informationsangebot rund um das Thema "Familienfreundlichkeit in der Wissenschaft".
http://familienfreundliche-hochschule.org
Familienfreundlich lohnt sich für alle
Fachkräfte gewinnen und langfristig binden – Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein harter Standort- und Wettbewerbsfaktor für Arbeitgeber in Deutschland. Studien zeigen: Je besser Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräftepotenzial steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dabei geht es nicht nur um Mütter und Väter mit kleinen Kindern: Die meisten Menschen in Deutschland, die einen Angehörigen pflegen, sind gleichzeitig erwerbstätig. Und auch beim jungen Fachkräftenachwuchs nehmen familienfreundliche Angebote des Arbeitgebers schon einen hohen Stellenwert ein.
Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Das Programm bietet:
- das bundesweit größte Netzwerk für Unternehmen, die sich für Familienfreundlichkeit engagieren.
- aktuelles Expertenwissen und Plattformen für den Austausch von Informationen.
- innovative Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte aus einzelnen Unternehmen.
http://www.erfolgsfaktorfamilie.de
Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft setzt sich entschieden für Chancengleichheit und Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im deutschen Wissenschaftssystem ein. Die „Gleichstellung von Männer und Frauen in der Wissenschaft“ ist daher seit 2002 in § 1 der Satzung der DFG verankert.
Die Ziele der Chancengleichheitsarbeit der DFG – ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere – dienen der Förderung von Chancengleichheit und Exzellenz im Wissenschaftssystem. Darüber hinaus fördern sie auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschlands, insbesondere für den hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs.
https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/chancengleichheit/index.html
Sehr geehrte Mitarbeiter*innen, liebe Kolleg*innen,
zu Ihrer Information möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin nach dem GlG M-V § 21 Wahl Abs. 4 gleichzeitig mit den Wahlen zur Personalvertretung stattfindet - das bedeutet, diese wird ebenfalls wie die Wahlen der Personalräte im Zeitraum vom 01.März bis zum 31.Mai 2021 stattfinden.
Liebe Mitarbeiterinnen, haben Sie Interesse daran mehr Informationen über das Aufgabenfeld bei der Ausübung dieses Amtes zu erhalten, kontaktieren Sie gern die amtierende Gleichstellungsbeauftragte Frau Prof. Sylvia Stracke.
Näherführende Informationen u.a. zur Zusammensetzung des Wahlvorstandes finden Sie im internen Bereich in den Mitarbeitenden-News.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich gern an das Gleichstellungsbüro:
03834 86 5874
Unterstützung von Familien während der Corona-Pandemie Stand 13.01.2021

I. Finanzielle Unterstützung
Allgemeine Infos hier: Familien werden in der Corona-Epidemie unterstützt (bundesregierung.de)
Zusätzliche Kinderkrankentage für Eltern
das Kinderkrankengeld soll im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden à Verdopplung der Kinderkrankentage
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil beispielsweise die Schule oder der Kindergarten geschlossen ist, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde oder sich das Kind aufgrund von Corona in Quarantäne befindet
Regelung ist noch nicht in Kraft getreten, soll aber rückwirkend ab den 05.01.2021 gelten
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120039/Kinderkrankengeld-soll-rueckwirkend-in-Kraft-treten
Anspruch nur für gesetzlich Versicherte
Ersatz von 90 % des Nettogehalts
Entschädigung muss bei Krankenkasse geltend gemacht werden mit Hilfe einer Bescheinigung der Schule oder Kita
gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für seelisch oder körperlich beeinträchtigte Kinder, auch wenn sie über 12 Jahre alt sind
https://www.tagesschau.de/inland/kinderkrankengeld-gesetz-103.html
Kinderkrankengeld sollen auch Eltern erhalten, die ihre Arbeit ins Homeoffice verlegen können
Bundestagsbeschluss: Eltern erhalten länger Kinderkrankengeld | tagesschau.de
2. Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern
Wenn Eltern wegen behördlich angeordneter Schließung von Schulen und Kitas, bei verlängerten Ferien oder der Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen, ihre Kinder selbst betreuen müssen, soll ihnen der entstehende Verdienstausfall zu großen Teilen ausgeglichen werden
Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich
Anspruch gilt für bis zu zehn Wochen bei gemeinsamer Betreuung - beziehungsweise bis zu 20 Wochen für Alleinerziehende
Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden
Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die geistig oder körperlich hilfebedürftig sind
Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- oder Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann
Entschädigung erhalten Sie in den ersten sechs Wochen direkt von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in
Arbeitgeber*in muss Antrag auf Entschädigung stellen
Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz - LAGuS (mv-regierung.de)
II. Kinderbetreuung gem. Corona-Kindertagesförderungsverordnung M-V in der Fassung vom 08.11.2021
Informationen zur Kindertagesförderung - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Appell an alle Eltern bei Möglichkeit die Kinder nicht in der Kita betreuen zu lassen
Vom 11.01.21 bis zum 07.02.21 müssen Eltern ihre Kinder für die Kindertagesförderung bei der Kita anmelden
Ab Inzidenzwert von 200 erfolgt nur noch Notfallbetreuung
Notfallbetreuung:
Härtefälle insbesondere bei Kindeswohlgefährdung
Begründete Einzelfälle von Kindern in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Begründete Einzelfälle bei Alleinerziehenden
Mind. ein Elternteil ist in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und private Kundenbetreuung ist anderweitig nicht möglich (Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich ist Teil der kritischen Infrastruktur)
Für Entscheidung sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Leitungen der Kitas zuständig: es wird eine Erklärung der Eltern und eine Erklärung des*der Arbeitgeber*in verlangt
III. Betreuung von Schüler*innen gem. Schul-Corona-Verordnung in der Fassung vom 08.01.2021
Informationen zur Kindertagesförderung - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Gleiches Besuchsverbot gilt gem. der für Schüler*innen bei einer Inzidenz von 200
Ausnahmen (Notfallbetreuung) bei Jahrgängen 1 bis 6 möglich à Corona-Kindertagesförderungsverordnung gilt entsprechend
Die Betreuung von Schüler*innen mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen
Über Ausnahmen entscheidet Schulleitung
Abschlussjahrgänge können ausnahmsweise vom Besuchsverbot ausgeschlossen sein
Viele Eltern waren schon mal in der Situation, dass sie ihr Kind kurzfristig mit an den Arbeitsplatz nehmen mussten. Eine Unterstützung bei dieser Herausforderung bietet die KidsBox, sowie eine kleinere Spielzeugbox.
Sie wird an den Arbeitsplatz gerollt und macht diesen im Handumdrehen zum Eltern-Kind-Zimmer. Die Box enthält viele hochwertige Spielsachen für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter, diverse Hygieneartikel und bietet Schlaf- und Wickelmöglichkeiten.
Gerne können Sie die KidsBox auch Tagungs- und Konferenzgästen zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung stellen.
Die Kidsbox können Sie an der Rezeption ausleihen, die Spielzeugbox oder einzelne Spielzeuge daraus sind nach einem kurzen Anruf (86 5874) oder einer Email im Gleichstellungsbüro erhältlich.