Dokumentationsbögen

Für das universelle Neugeborenen-Hörscreening (UNHS) sind Dokumentationsbögen entwickelt worden, die eine lückenlose Erfassung der Testergebnisse aller Neugeborenen und ggf. eine Rückverfolgung möglich machen. Der Ablauf wurde möglichst einfach gestaltet. Die Dokumentationsbögen sind zur schnellen Identifikation nummeriert.

Screening-ID-Bogen

Im August 2007 wurde der Screening- ID-Bogen in allen Geburtskliniken von Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Dieser A5-Bogen wird in der Regel bereits im Kreißsaal in das Untersuchungsheft des Kindes geklebt. Der Screening-ID-Bogen soll durch eine individuelle Screening-Identifikationsnummer (ID-Nummer) sicherstellen, dass Kinder für den Fall einer Namens- oder Adressänderung identifizierbar bleiben. Mit der Screening-ID sollen später die Ergebnisse vorangegangener Screening-Untersuchungen eines Kindes auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg ermittelt werden.

Erstscreening (10)

Der grüne Bogen für das Erstscreening liegt in den Geburtsabteilungen bereit. Mit datenschutzrechtlicher Zustimmung wird die Geburtennummer eingetragen, die eine pseudonymisierte Datenverarbeitung ermöglicht. Ebenfalls wird ein kleiner Aufkleber mit der ID-Nummer vom ID-Bogen auf das Formular geklebt. Auf dem grünen Bogen wird der Screening-Test dokumentiert. Ist dieser erste Hörtest auffällig, kann während des Klinikaufenthaltes vor Entlassung noch ein Nachtest durchgeführt und ebenfalls auf diesem Bogen dokumentiert werden. Im Untersuchungsheft des Kindes werden die Ergebnisse auf dem oberen Teil des ID-Bogens auf dem entsprechenden Feld für das Hörscreening dokumentiert. Seit dem 01.01.2009 befindet sich im gelben Untersuchungsheft vor der U3 ein Bogen für die Dokumentation des Hörscreening auf dem das Hörscreening dokumentiert wird. Der Grüne Bogen(10) wird weitergeleitet an die Hörscreening-Leitstelle MV nach Greifswald.

Bestätigungsuntersuchung (20)

Der gelbe Bogen für die Bestätigungsuntersuchung wird für testauffällige Säuglinge genutzt. Bei auffälligem Test wird der Mutter empfohlen, ihr Kind bei einem niedergelassenen HNO-Arzt oder Pädaudiologen nachuntersuchen zu lassen. Dort wird durch Ohrmikroskopie, Tympanometrie und eine AABR- oder BERA-Messung das Gehör überprüft.

In den neuen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Seit 01.01.2009 in Kraft) wird gefordert, dass die Kontrolluntersuchung durch die Hirnstammaudiometrie (BERA) überprüft wird. In einigen Praxen niedergelassener HNO-Ärzte ist die Hirnstammaudiometrie zur Diagnostik der Hörbahn möglich. Ist dies in der HNO-Praxis nicht möglich, überweist der HNO-Arzt in eine Abteilung mit pädaudiologischer Kompetenz zur BERA-Messung.

Das Ergebnis der Kontrolluntersuchung wird per Aufkleber im Kinder-Untersuchungsheft auf der leeren Seite links neben der U3 dokumentiert und mit dem gelben Bogen (20) an die zentrale Erfassungsstelle gemeldet. Seit dem 01.01.2009 wird das Ergebnis der Kontrolluntersuchung ebenfalls auf dem Bogen für die Dokumentation des Hörscreenings vor der U 3 im Kinder-Untersuchungsheft vermerkt.

Abschließende Diagnostik (Konfirmationsdiagnostik (30))

In den klinischen pädaudiologischen Einrichtungen wird die abschließende Diagnostik mit objektiver Hörschwellenbestimmung durchgeführt, wenn auch die Bestätigungsuntersuchung auf eine Schwerhörigkeit hinweist.

Das Ergebnis dieser Untersuchung und die eingeleiteten Maßnahmen, die sich je nach Befund und Anamnese in weitere Beobachtung, die Verordnung eines Hörgerätes oder die Indikationsstellung für ein Cochlear Implant einteilen lassen, werden durch den roten Aufkleber im Untersuchungsheft dokumentiert.

Seit dem 01.01.2009 wird das Ergebnis abschließenden Diagnostik (Konfirmationsadiagnostik) ebenfalls auf dem Bogen für die Dokumentation des Hörscreenings vor der U 3 im Kinder-Untersuchungsheft vermerkt.

Informationsbogen (40)

Der Informationsbogen dient der Erklärung des Hörscreenings für die Eltern. Er ist Bestandteil der Aufklärung.

Datenschutzerklärung (50)

Die Datenschutzerklärung weist nach, wie mit den erhobenen Daten umgegangen wird. Für die praktische Durchführung sind die von dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegebenen Hinweise umgesetzt worden.

Einverständniserklärung (60)

Die Einverständniserklärung muss unterschrieben werden, damit das Neugeborene an die

Neugeborenen Hörscreening-Leistelle MV in Greifswald gemeldet werden kann.

Dokumentation zur Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen (Neugeborenen-Hörscreening)

Dieser Bogen gehört seit dem 01.01.2009 in das gelbe Kinder- Untersuchungsheft vor die U 3. Hier werden die einzelnen Untersuchungen des Hörscreenings dokumentiert. Ist das Erstscreening beidseitig unauffällig, bleiben die weiteren Felder frei.

Dieser Bogen soll fester Bestandteil des Kinder-Untersuchungsheftes sein.