Sehr geehrte Patientin/ sehr geehrter Patient,
Sie müssen operiert werden. Wenn eine Operation nicht in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt werden kann, dann ist eine andere Art der Schmerzbekämpfung (verschiedene Narkoseverfahren) notwendig. Diese Verfahren werden von einem Narkosearzt (Anästhesist) durchgeführt.
In Abhängigkeit von der Operation und Ihrem körperlichen Gesundheitszustand kann eine Vollnarkose, eine Spinalanästhesie oder eine Regionalanästhesie (Betäubung einzelner Körperregionen) durchgeführt werden. Welches Narkoseverfahren oder welche Kombination verschiedener Verfahren für Sie das geeignetste ist, welche Vor- und Nachteile und welche Risiken diese haben, werden wir mit Ihnen in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch besprechen.
Vor dem Aufklärungsgespräch werden Sie gebeten einen Fragebogen betreffend Ihrer Erkrankungen und Medikamenteneinnahme auszufüllen. Dieser bildet die Grundlage unseres Gespräches.
Außerdem ist es unabdingbar, dass Sie
Kopien Ihrer aktuellen Befunde/Briefe von Ihrem
mitbringen.
Es ist möglich, dass diese Untersuchungen im Klinikum erneut durchgeführt werden.
Vergessen Sie bitte nicht Ihren:
Alle diese Unterlagen sind für ein umfassendes Bild Ihres aktuellen Gesundheitszustandes und damit auch für Ihre Sicherheit sehr wichtig und nicht zuletzt auch für einen zügigen Ablauf.
Wann darf die letzte Mahlzeit eingenommen werden?
Vor der Narkose dürfen Sie bis maximal 6 Stunden vorher eine leichte Mahlzeit eingenommen oder Saft und Milch getrunken haben. Bis maximal 2 Stunden vorher dürfen Sie noch klare alkoholfreie Flüssigkeit ohne Partikel oder Fett getrunken haben (Wasser, Tee, Kaffee (aber ohne Milch), klare Säfte (ohne Fruchtfleisch).
Welche Medikamente Sie einnehmen sollen, erfahren Sie im Narkosegespräch.
Wenn Sie ambulant operiert werden, können Sie in Abhängigkeit von der Operation und Ihrem Befinden das Klinikum in der Regel nach ca. 2 – 6 Stunden wieder verlassen. Es ist unabdingbar, dass eine vorher benannte erwachsene Person, Sie nach der Operation abholt und Sie nach Hause begleitet. Es ist wünschenswert, dass Sie in den folgenden 24 Stunden nicht alleine sind (erwachsene Person anwesend). Für ebenfalls 24 Stunden sind Sie nicht verkehrstüchtig und dürfen kein Fahrzeug steuern (auch Fahrrad) und sollen sich nicht ohne Begleitung im Straßenverkehr bewegen. Sie dürfen in diesem Zeitraum auch keine Maschinen bedienen oder Verträge unterzeichnen (auch nicht im Internet). Planen Sie ausreichend Zeit für diesen Tag ein und bringen Sie sich bitte eine Kleinigkeit zu essen mit.