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Zuweisung von Patienten zur spezialisierten ambulanten Palliativen Versorgung (SAPV)

Jeder Arzt, der in Deutschland tätig ist, hat das Recht die Betreuung seines Patienten durch die SAPV zu veranlassen.

Dafür haben die Krankenkassen den Vordruck „Verordnung 63“ erstellt, der von dem jeweiligen Arzt ausgefüllt werden muß.

Der Hausarzt bleibt erster Ansprechpartner. Die SAPV ist ein zusätzlich spezialisiertes Team, welches eine 24h Rufbereitschaft vorhält, um den Patienten effektiv zu betreuen. 

Bei Anmeldung über die zentrale Rufnummer 0173 913 22 63 wird der Patient in der SAPV registriert und in der Planung zum nächsten Hausbesuch aufgenommen. Der Hausarzt sollte die Verordnung 63 unterschrieben beim Patienten belassen.

Nach dem 1. Besuch erfolgt die Dokumentation. Diese beinhaltet das Eingangsassessment (für die Krankenkasse), den Notfallplan (für den Patienten) und der Arztbrief (für den Hausarzt).

Am Folgetag wird der 2. Besuch durch die betreuende SAPV Care Schwester durchgeführt. Dort werden entstandene Fragen und Unklarheiten vom Vortag nochmals besprochen und es erfolgt eine Aufklärung des Notfallplanes sowie die weitere Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Die Dokumentation der SAPV liegt beim Patienten und ist für alle Beteiligten einsehbar. Regelmäßige Konsultation von der Palliativ Care Schwerster und dem Pallaitivarzt/ärztin werden durchgeführt.

Wenn der Patient einen stabilen Allgemeinzustand hat, zieht sich die SAPV aus der Versorgung zurück, jedoch wird jedem Patienten und Angehörigen erläutert, dass eine weitere Betreuung bei Verschlechterung möglich ist.  Diese Entscheidung sollte der Hausarzt gemeinsam mit Patienten und Angehörigen treffen.