Gewebespende

Jeder Mensch kann nach seinem Tod Gewebe spenden. Es gibt keine Altersgrenzen. Gewebespenden sind auch noch mehrere Tage nach einem Herzstillstand und in jedem Krankenhaus möglich.

 

 

Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Tod des Verstorbenen muss medizinisch zweifelsfrei festgestellt sein.
  • Die Einwilligung des Verstorbenen muß vorliegen.
    Die Einwilligung kann auch nach dem Tod von den Angehörigen im Sinne des Verstorbenen eingeholt werden.
  • Es dürfen keine medizinischen Gründe gegen eine Gewebespende sprechen.

 

>>> Info's kompakt zur Gewebespende an der Unimedizin Greifswald

Folgende Gewebe können gespendet werden:

  • Augenhornhäute
  • Haut
  • Knochen
  • Bindegewebe und Sehnen
  • Herzklappen und Blutgefäße

Ansprechpartner

Ärztlicher Regionalleitung

Dr. med. Frank Polster

Tel: (+49) 511 563 559 372

Mobil: (+49) 170 200 8060

Fax: (+49) 511 56 35 59 55

E-Mail: frank.polster@gewebenetzwerk.de

 

Ansprechpartnerin: 

Dr. rer. nat. Steffi Mahnhardt  (Universitätsmedizin Greifswald)

Telefon: 03834 - 86 59 88

Fax: 03834 - 86 59 03

24h-Rufnummer: 0800 - 511 5000

 

Dr. rer. nat. Sabrina Schmidt (Helios Hanseklinikum Stralsund)

Tel.: (+49) 3831 - 35 3808

Mobil: (+49) 170 200 9010

Fax: (+49) 511 563 559 5295

E-Mail: sabrina.schmidt@gewebenetzwerk.de