Gewebespende

Jeder Mensch kann nach seinem Tod Gewebe spenden. Es gibt keine Altersgrenzen. Gewebespenden sind auch noch mehrere Tage nach einem Herzstillstand und in jedem Krankenhaus möglich.

 

 

Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Tod des Verstorbenen muss medizinisch zweifelsfrei festgestellt sein.
  • Die Einwilligung des Verstorbenen muß vorliegen.
    Die Einwilligung kann auch nach dem Tod von den Angehörigen im Sinne des Verstorbenen eingeholt werden.
  • Es dürfen keine medizinischen Gründe gegen eine Gewebespende sprechen.

Folgende Gewebe können gespendet werden:

  • Augenhornhäute
  • Haut
  • Knochen
  • Bindegewebe und Sehnen
  • Herzklappen und Blutgefäße

Regionalleitung: Dr. med. Frank Polster

Region Nord-Ost

Ansprechpartnerin: Dr. rer. nat. Steffi Mahnhardt

Telefon: 03834 - 86 59 88

Fax: 03834 - 86 59 03

24h-Rufnummer: 0800 - 511 5000