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Fünfte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des Hirnfunktionsausfalls gültig


Die Fünfte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms liegt jetzt vor. Sie entspricht dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vom März 2022.

s. auch   www.aerzteblatt.de/221487