SNiP II - Die Teilnehmer

IHR BEITRAG

Die möglichst vollständige Teilnahme aller Eltern/Neugeborenen ist wichtig, damit die Aussagekraft der Ergebnisse hoch ist und die Entwicklung medizinischer Behandlungs- und Vorbeugekonzepte auch wirklich den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.

Daher möchten wir Sie bitten, Ihre Bereitschaft zur Teilnahme zu erklären und möglichst an allen drei Teilen der Studie mitzuwirken. Sie können selbstverständlich auch nur bei einzelnen Teilen der Studie mithelfen. Ihnen entstehen keine Nachteile bei der Behandlung Ihres Kindes, wenn Sie nicht teilnehmen, an einzelnen Teilen nicht mitwirken oder einzelne Fragen nicht beantworten.

 

IHR NUTZEN

Mit der SNiP-Studie sollen wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, um Krankheiten zukünftig möglichst zu vermeiden oder frühzeitig erkennen zu können. Sie dient also primär dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, von dem die Bevölkerung unseres Landes insgesamt profitieren wird.

Natürlich könnten Sie oder Ihre Angehörigen indirekt von den wissenschaftlichen Erkenntnissen der SNiP-Studie profitieren, wenn sich aus den Forschungsergebnissen von SNiP neue gesundheitliche Betreuungsangebote ergeben, die auch für Sie später im Krankheitsfall von Nutzen sein könnten.

 

IHRE DATEN

Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig. Sie wurde von der Ethikkommission der Universität Greifswald sowie dem Datenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern geprüft und mit einem positiven Votum bewertet.

Sämtliche Untersuchungen werden pseudonymisiert durchgeführt, d.h. alle Daten werden nach der Erhebung so verschlüsselt, dass ein Rückschluss für Dritte auf Ihr Kind oder Sie unmöglich ist. Die Daten und Proben ohne Personenbezug können an wissenschaftliche Kooperationspartner herausgegeben werden. Über diese Herausgabe entscheidet der Vorstand des Forschungsverbundes Community Medicine der Universität Greifswald. Die Daten und Proben verbleiben im Eigentum der Universität Greifswald. Eine Herausgabe der Personendaten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Sie können jederzeit, ohne weitere Angabe von Gründen, Ihre Zustimmung zu diesem Projekt zurückziehen. In diesem Fall werden alle Ihre Daten aus der Studie gelöscht und sämtliche Proben vernichtet. Durch eine Rücknahme Ihrer Zustimmung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.

 

IHRE BEFUNDE

Befunde aus der Forschung mit Biomaterialien

Die gegenwärtig geplanten und zukünftig denkbaren Untersuchungen mit Ihren langfristig gelagerten Biomaterialien dienen grundsätzlich den Vorhaben der medizinischen Grundlagenforschung. Aufgrund des gegenwärtigen Standes der Forschung erwarten wir zurzeit nur Ergebnisse, die für die Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes nicht von unmittelbarer Bedeutung sind. Deshalb werden wir Sie über die Ergebnisse der Untersuchungen mit Ihren Biomaterialien zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht informieren. Wir hoffen aber sehr, dass der medizinische Erkenntnisfortschritt in Zukunft die Möglichkeit eröffnen wird, mit Ihren Biomaterialien auch neuartige Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu gewinnen. Sollte dies möglich sein, können Sie nach Entscheidung eines Expertengremiums unseres Forschungsverbundes Community Medicine über diese neuen Möglichkeiten informiert werden. Dies setzt aber voraus, dass dem Vorhaben eine Ethikkommission zugestimmt hat und dass Sie im Rahmen der jetzigen SNiP-Studie Ihre Zustimmung zur späteren Übermittlung von Befunden, die einer weiteren Abklärung oder Behandlung bedürfen, erteilt haben.

 

Kann ich die Kenntnisnahme von Befunden verweigern? Habe ich ein Recht auf Nichtwissen?

Sie können auch verlangen, dass wir Ihnen Befunde, die einer weiteren Abklärung oder Behandlung bedürfen, grundsätzlich nicht mitteilen. In diesem Falle übermitteln wir Ihnen nur solche Befunde, bei denen eine Gefährdung Dritter (z.B. durch erhöhte Unfallgefahr) nicht ausgeschlossen werden kann.

SICHERHEIT IHRER DATEN

Alle Mitarbeiter, die im Rahmen der Untersuchungen und Auswertungen der Daten der Studie SNiP II Neugeborenen Survey beschäftigt sind, werden zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. Es erfolgt in der Studie die räumlich und rechnertechnisch getrennte Speicherung der personenbezogenen Daten (Name und Adresse) und der Daten, die bei den Befragungen und Untersuchungen erhoben werden.

Alle während der Befragungen und Untersuchungen erhobenen Daten werden ohne Namen und Adresse gespeichert und sind mit einer aus 9 Ziffern bestehenden Identifikationsnummer kodiert (sogenannte Pseudonymisierung). Zugang zu den Personendaten haben nur die Mitarbeiter der SNiP-Studie, alle wissenschaftlichen Analysen werden mit den pseudonymisierten Daten durchgeführt.

Bei Fragen und Problemen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Studie wenden. Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der wissenschaftliche Leiter der Studie verantwortlich.

 

 

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