UMG live - Mitarbeiterzeitung 2 | 2016 - page 5

UMGlive
HEFT 2/2016
5
Kurz & Bündig
Land in Sicht
Der Maler und Grafiker Adolf Müller stellt seine Arbeiten im
Greifswalder Hospiz von Ende August bis zum Jahresanfang
2017 aus. Die Präsentation ist öffentlich und Besucher sind
immer stets willkommen.
Müller wurde 1940 im polnischen Lodz geboren und wuchs
später in Sachsen-Anhalt auf. An der Ernst-Moritz-Arndt-Uni-
versität studierte er Kunsterziehung und Polytechnik. Wäh-
rend des Studiums erhielt er eine hervorragende zeichneri-
sche Ausbildung, was sich nicht zuletzt in seinen heutigen
Bildern wiederspiegelt. Die besondere Liebe des Künstlers
zur mecklenburgischen Heimat zeigt sich in vielen Grafiken,
Cartoons, Aquarellen und Ölbildern. Kräftige Farben und ein
sicherer Pinselstrich sind das Markenzeichen seiner Ölbilder.
Neuregelungen des Mutterschutz-
gesetzes auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat am 4. Mai den von Bundesfamilienmi-
nisterinManuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Neu-
regelung des Mutterschutzrechts beschlossen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es wie folgt: “Seit
Inkrafttreten des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) im Jahr 1952
haben sich die Arbeitswelt und die Erwerbstätigkeit von Frau-
en in erheblichem Umfang gewandelt. Das betrifft sowohl die
Berufsfelder als auch die Vorstellungen junger Frauen über
ihre Aufgaben in Beruf und Familie. Sie üben selbstverständ-
lich Berufe aus, die ihnen damals nicht zugänglich waren. Für
sie gehören Berufstätigkeit und Familienaufgaben zusammen
und sie wünschen sich, Beruf und Familie mit ihren Partnern
gleichberechtigt und gleichermaßen in Einklang zu bringen.
Diese gleichberechtigte Partnerschaft ist inzwischen sowohl
für Frauen als auch für Männer ein erklärtes Ziel. Für die Zeit der
Schwangerschaft, der Geburt und des Stillens benötigen Frauen
dabei einen besonderen Schutz.“
Ziel der Reformdes Mutter-
schutzgesetzes ist es
• eine verantwortungsvolle
Interessenabwägung
zwi-
schen der Gesundheit der
schwangeren Frau, der jun-
gen Mutter und der stillen-
den Frau sowie ihres Kindes
einerseits und der selbstbe-
stimmten Teilhabe an der
Erwerbstätigkeit der Frau
und Mutter andererseits zu
gewährleisten,
ein (bundes-) einheitliches Schutzniveau für alle Frauen
in Beschäftigung sicherzustellen,
die Regelungen für alle klarer und verständlicher
zu verfassen,
die Umsetzbarkeit des Mutterschutzes zu verbessern und
ein zeitgemäßen und verantwortungsvollen Mutterschutz
zu gewährleisten.
Zudem soll der Diskriminierung von schwangeren und stillen-
den Frauen entgegengewirkt werden.
Durch die Neuregelungen sollen künftig mehr Frauen vom ge-
setzlichen Mutterschutz profitieren. Z.B. ist geplant Schülerin-
nen und Studenten in den Anwendungsbereich des MuSchG
einzubeziehen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf
der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die
Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen
oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgege-
benes Praktikum ableisten.
Neben Schülerinnen und Studentinnen sollen dann auch wei-
tere arbeitnehmerähnliche Personen, Frauen mit Behinderung
in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Praktikantinnen
und Frauen in betrieblicher Berufsbildung in den Anwendungs-
bereich des Mutterschutzgesetzes fallen. Zudem wird klarge-
stellt, dass die mutterschutzrechtlichen Regelungen beispiels-
weise auch für Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes
oder für Entwicklungshelferinnen gelten.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Es ist
geplant, dass das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.
Weitere Information finden Sie unter:
Das PFIFF Team
Dr. med. Dipl. Biol. Astrid Petersmann,
Gleichstellungsbeauftragte
1,2,3,4 6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,...32
Powered by FlippingBook