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Reisestipendium für Nachwuchswissenschaftler*innen

Durch die Vergabe von Reisestipendien unterstützt die Universitätsmedizin Greifswald die aktive Teilnahme von Nachwuchswissenschaftler*innen an Kongressen nationaler oder internationaler Fachgesellschaften (mit bestätigter Posterpräsentation oder Vortrag) und die Teilnahme an externen wissenschaftlichen Qualifizierungsangeboten wie Summer/Spring/Winter Schools, sofern vergleichbare Inhalte in Greifswald nicht angeboten werden.

Hotel- und Fahrtkosten sowie Kongressgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 500 € für Inlands- bzw. 1.000 € für Auslandsreisen gefördert werden. Anträge auf ein Reisestipendium sind möglichst 6 Wochen vor Reiseantritt zu stellen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Antragstellende können bei Erfüllen der Voraussetzungen s. unten von einer Förderung ausgehen.

Wichtig: Die üblichen Formulare für Dienstreisen sind unabhängig vom Reisestipendium über das jeweilige Einrichtungssekretariat beim Geschäftsbereich Personal einzureichen.

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • antragsberechtigt sind Studierende, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen (bis 6 Jahre nach Promotion zzgl. Betreuungszeiten) und Assistenzärzt*innen der Universitätsmedizin Greifswald
  • pro Jahr können max. zwei Anträge pro Person gefördert werden
  • pro Kongress bzw. Qualifizierungsangebot können max. zwei Anträge aus derselben Einrichtung gefördert werden
  • Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung ist die durch die Veranstalter bestätigte aktive Kongressteilnahme (Posterpräsentation oder Vortrag) bzw. die Notwendigkeit der externen wissenschaftlichen Qualifizierung bei Spring/Summer/Winter Schools (wird durch Unterschrift der Einrichtungsleitung bestätigt)
  • der Antrag auf ein Reisestipendium ist möglichst 6 Wochen vor Antritt der Reise zu stellen

Antragstellung

Die Beantragung des Reisestipendiums erfolgt online über das YoungUMG-Antragsportal der Universitätsmedizin Greifswald für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung:

Sie benötigen für die Beantragung des Reisestipendiums folgende Unterlagen im PDF-Format: Ihre Anmeldebestätigung zum Kongress bzw. zum Qualifizierungsangebot; Abstract (für Kongress); Annahmebestätigung des Abstracts (für Kongress); Programm (für Qualifizierungsangebot). Die PDF-Dateien werden jeweils einzeln im Antragsportal hochgeladen.

Anträge für Qualifizierungsangebote werden in zwei Schritten bearbeitet: Freigabe durch die Einrichtungsleitung (wird nach Einreichen des Antrags automatisch über das Antragsportal abgefragt), anschließend erfolgt die Prüfung und Bewilligung/Ablehnung des Antrags durch das Dekanat.

Hinweise zur Abrechnung von Reisekosten

Der Dienstreiseantrag (bzw. die Kostenübernahmeerklärung für Studierende und Nichtangestellte) ist wie üblich vor Antritt der Reise über das jeweilige Einrichtungssekretariat beim Geschäftsbereich Personal zu stellen. Die Zusage für das Reisestipendium fügen Sie bitte im Anschluss an die Reise Ihrer Reisekostenabrechnung bei.

Geschäftsbereich Personal
Fleischmannstr. 8
17475 Greifswald
https://www.medizin.uni-greifswald.de/personal/

Angefallene Kosten werden grundsätzlich nach der Reise erstattet. Es ist möglich, einen Teil der zu erwartenden Kosten im Voraus ausgezahlt zu bekommen. Wenn Sie eine Abschlagszahlung vor Antritt der Reise wünschen, markieren Sie das bitte auf dem Dienstreiseantrag. Abschlagszahlungen erfolgen unabhängig vom Reisestipendium.

Kontakt

Mathilda Guerin, Dekanat
Telefon: 03834 86-5012
E-Mail: reisestipendiummed.uni-greifswaldde 

Dekanat/Wiss. Vorstand
Fleischmannstr. 8
17475 Greifswald