Zum Inhalt springen

Meldekanäle für Geschäftspartner & externe Dritte

Ihr Anliegen:

Natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße an der Universitätsmedizin Greifswald erlangt haben, können sich über unser Hinweisgeber-Portal mit uns in Verbindung setzen.

Hinweise, die Sie über diesen Meldekanal übermitteln, erreichen die für das Betreiben einer internen Meldestelle ausdrücklich beauftragten Personen im Bereich des Datenschutzbeauftragten bzw. der Stabsstelle Revision & Compliance.

Diese Meldestellenbeauftragten sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und sie haben die Vertraulichkeit der Identität der von einer Meldung betroffenen persönlichen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu wahren. 

 

Beachten Sie bitte, dass nur Informationen über Verstöße entgegengenommen werden, die in den Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sind u.a. Mitteilungen von Informationen über:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
    (z.B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Betrug, Urkundenfälschung)
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
    (z.B. Vorschriften aus dem Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstoß gegen Mindestlohngesetz)
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche
    (u.a.  Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts, Verstöße gegen für Körperschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, etc.)
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

❢ Meldungen über Verstöße im privaten Umfeld fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz!

Wichtig!
Meldungen, die die ärztliche Schweigepflicht verletzen, unterfallen nicht dem Schutz des HinSchG!
Die Pflicht zur Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte, Apotheker und Heilberufsangehörige muss eingehalten werden.

Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen unrichtiger Informationen können Schadensersatzansprüche gegen die hinweisgebende Person begründen. Zudem kann diese Falschmeldung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 20.000,00 € geahndet werden.

Bitte nutzen Sie die Kommunikationskanäle verantwortungsvoll!

Datenschutzinformation

Die Universitätsmedizin Greifswald hat gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über welches externe Personen sowie Personenvereinigungen wie Nichtregierungsorganisationen („NGO´s) auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in der Lieferkette § 2 LkSG hinweisen können. Zum Schutzbereich des LkSG zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit / Sklaverei,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Beschwerdeverfahren dient als Frühwarnsystem, um auf Hinweise zügig und angemessen reagieren zu können.

Mit Ihrer Beschwerde müssen Sie ein Unternehmen, welches aus Ihrer Sicht eine Verletzung verursacht hat, eindeutig benennen. Bei ausländischen Unternehmen muss dieses Unternehmen ein Zulieferer der Universitätsmedizin Greifswald sein.

Ihre Beschwerde können Sie über das Hinweisgeber-Portal oder postalisch an uns richten.

Hinweisgeber-Portal
(auch anonyme Meldungen möglich)

Hier geht es zum Portal

Postalisch:
(Bitte wie folgt adressieren)

Vertraulich       
Hinweisgeber-Team
Stabsstelle Revision & Compliance
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Walther-Rathenau-Straße 46
17475 Greifswald

Betreff: Beschwerde LkSG

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich aus Ihren Angaben zum Sachverhalt Rückschlüsse auf Ihre Identität ableiten lassen könnten, soweit Sie anonym melden sollten. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei der Formulierung des Hinweises.

Verfahren:

Fachlich zuständig für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens sind die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Mitarbeitenden der Stabsstelle Revision & Compliance der Universitätsmedizin Greifswald.

Nach Abgabe eines Hinweises erhält die meldende Person – i.d.R. innerhalb von 7 Tagen ab Eingang der Meldung - eine Eingangsbestätigung, soweit postalisch keine anonyme Meldung erfolgte.

Zu Beginn des Verfahrens prüfen die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Personen, ob das mitgeteilte Risiko bzw. der Sachverhalt dem Anwendungsbereich des Verfahrens unterliegen könnte. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Ablehnung an die meldende Person.

Sofern hinreichende Anhaltspunkte auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen vorliegen, werden das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten festgelegt. Für ein besseres Verständnis des mitgeteilten Sachverhaltes, kann dieser mit der meldenden Person erörtert werden. Unter Berücksichtigung der ggf. von der meldenden Person mitgeteilten bestehenden Erwartungen in Bezug auf mögliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen wird eine Empfehlung erarbeitet.

Die meldende Person erhält spätestens drei Monate nach Meldungseingang eine Rückmeldung über den Fortschritt des Verfahrens über das Hinweisgeber-Portal oder schriftlich bei erfolgter postalischer Meldung, sofern eine Postanschrift bekannt ist.

Datenschutzinformation