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Gollwitzer-Meier-Stipendium

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Gollwitzer-Meier-Stipendien werden an herausragend qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universitätsmedizin Greifswald mit minderjährigen Kindern vergeben mit dem Ziel, ihre wissenschaftliche Tätigkeit zu unterstützen und dadurch die Zahl von Habilitandinnen und Professorinnen zu erhöhen.

Download: Flyer

Frau Gollwitzer-Meier lebte von 1894 bis 1954. Sie arbeitet von 1922  bis 1924 als Internistin in Greifswald und war die erste Habilitandin der Medizinischen Fakultät unter Herrn Prof. Straub.

Weitere Informationen zu ihrem Leben finden Sie hier.

Wer wird gefördert?

Es werden Wissenschaftlerinnen in der fortgeschrittenen Habilitationsphase, als Post-Doc (Promotionsnote: magna/summa cum laude) oder zur Erlangung einer Promotion für maximal zwölf Monate gefördert.

Höhe des Stipendiums

Promovierte Wissenschaftlerinnen erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von max. 1.500 EUR. Promovendinnen erhalten ein Stipendium in Höhe von max. 800 EUR monatlich. Die finanziellen Einkünfte der Antragstellerin für den Zeitraum des Stipendiums müssen bei Beantragung kurz aufgeführt werden. Die Vergabekommission entscheidet auf dieser Grundlage über die Höhe der monatlichen Förderung. Änderungen im Bewilligungszeitraum sind anzeigepflichtig.

Auswahl der Bewerberinnen

Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt durch die Vergabekommission des Gerhard-Domagk-Nachwuchsförderprogramms. Bei Habilitandinnen wird die Vergabekommission durch die Habilitationskommission unterstützt.

Auswahlkriterien

  • Wissenschaftliche Eignung der Bewerberin
  • Originalität des Projektes
  • Publikationsleistungen und Drittmitteleinwerbungen der Bewerberin in der Arbeitsgruppe, in der das wissenschaftliche Projekt durchgeführt werden soll
  • Stärkung der Forschungsschwerpunkte der Universitätsmedizin

Einsendefrist

Das Stipendium wird einmal jährlich vorbehaltlich der Mittelbereitstellung vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Einsendefrist ist der 31.05.des laufenden Jahres.

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung werden die unten genannten Bewerbungsunterlagen gefordert. Wissenschaftlerinnen reichen einen fortgeschrittene Habilitationsleistung (ca. ein Jahr vor dem Abgabetermin) anstelle der unten genannten Projektbeschreibung ein. Post-Doc-Bewerberinnen sollen Erfahrungen in der Hochschuldidaktik gesammelt haben und einen entsprechenden Nachweis beifügen.

Allgemeine Angaben

  • Motivationsschreiben (max. 2 A4-Seiten)
  • Name, Einrichtung und Anschrift der Antragstellerin einschließlich Tel., Fax, E-Mail-Adresse einschließlich Dienstanschrift

Angaben zur Antragstellerin

  • Aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf, Foto
  • Übersicht der Einkünfte während des Stipendiums
  • Wissenschaftlicher Werdegang und Beschreibung besonderer wissenschaftlicher Aktivitäten (ggf. Drittmitteleinwerbung)
  • Publikationsliste
  • Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • Zeugnisse und Ausbildungsnachweise (Kopien)
  • Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) des minderjährigen Kindes/der minderjährigen Kinder
  • Nachweis hochschuldidaktischer Erfahrung (promovierte Wissenschaftlerinnen)

Projektbeschreibung (zwischen drei bis max. zehn Seiten, Zeilenabstand: 1,5)

  • Thema der Arbeit
  • Kurzbeschreibung (max. 1/2 Seite)
  • Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Literaturangabe
  • Ziele, Arbeitsprogramm und Zeitplan
  • Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts und Bezug zur Arbeitsgruppe, in der das Projekt gefördert werden soll
  • Angaben zur vorgesehenen Weiterführung nach dem Auslaufen des Stipendiums (z. B. DFG-Antrag)

Erklärungen

  • Gutachten von zwei Hochschullehrer(inne)n, davon eines von dem/der betreuenden Professor(in)
  • Zustimmungserklärung des Verantwortlichen der Einrichtung zur Durchführung des Projektes in der ihm zugeordneten Arbeitsgruppe

Einreichen des Antrags

Der Antrag ist an den Leiter der Vergabekommission zu richten und an das Dekanat der Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald zu senden:

Hinweise

Zum Ablauf der Förderung ist der Vergabekommission ein Bericht über die geförderte Projektarbeit einzureichen. Dieser Bericht erfolgt in der Regel durch die Abschlußpräsentation. Nähere Informationen werden mit dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt.

Es können keine Sachkostenbeihilfen gewährt werden.