Strukturierte Nachwuchsförderung - Stipendien
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission. Bewerbungen sind an den Vorsitzenden der Vergabekommission über das Dekanat der Medizinischen Fakultät einzureichen.
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungen endet für Promotions- und Bachelor-Stipendien am 20.07. des Jahres. Antragsteller ist der jeweilige Bewerber. Somit sind Anträge inkl. Projektbeschreibung von diesem selbst zu verfassen. Auf der Basis des Stipendiums wird eine Antragstellung durch die Arbeitsgruppe bei der DFG erwartet.
Bitte stimmen Sie sich im Fall einer Antragstellung über die Unterbrechung Ihres Studiums (z. B. Aufnahme von Urlaubssemestern) mit dem Studiendekanat ab.
Promotionsstipendien
Studierende der Humanmedizin und der Zahnmedizin, die den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mindestens mit der Gesamtnote 2,0 bestanden haben, können sich um ein Promotionsstipendium bewerben. Dieses Stipendium richtet sich an Studierende, die ihr Regelstudium für ein Jahr vorrangig zur Erstellung einer experimentellen/grundlagenorientierten Promotionsarbeit unterbrechen wollen. Promotionsstipendien haben eine Laufzeit von 12 Monaten und sind mit derzeit 934 EUR (angepaßt an den Bafög-Satz) dotiert.
» Die Förderphase beginnt für Promotionsstipendiaten am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
Die Ausschreibungsfrist endet zum 20.07. des Jahres.
Bachelorstipendien
Studierende mit der Gesamtnote 2,0 im ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, die sich zur Erlangung des Bachelor of Biomedical Science entschlossen haben, können sich um ein Bachelor-Stipendium bewerben. Auch hier finden sich alle Informationen im Ausschreibungstext.
Bachelor-Stipendien haben eine Laufzeit von 18 Monaten und sind mit derzeit 934 EUR (angepaßt an den Bafög-Satz) dotiert.
» Die Förderphase beginnt am 1. Oktober und endet nach 18 Monaten am 31. März.
Die Ausschreibungsfrist endet zum 20.07. des Jahres.
Das Stipendium umschließt die Promotion mit der Erweiterung des Bachelors of Biomedical Sciences. Am Ende werden zwei Abschlüsse (Promotion und Bachelor) erreicht.
⇒ Hier finden Sie Informationen zum Bachelor of Biomedical Sciences (Link zum Studiendekanat).
Formulare zum Download
Die Formulare lassen sich mit der Schreibmaschinenfunktion von Acrobat ausfüllen.
- Checkliste für Antragsteller
- Zustimmungserklärung des Einrichtungsleiters
- Verpflichtungserklärung des Antragstellers
Hinweise zum Kindergeld, zur Krankenversicherung und zur Steuerfreiheit in Verbindung mit einem Stipendium finden sich hier.
Steuerfreiheit von Stipendien gemäß § 3 Nr. 44 EStG
- Familienversicherung für Studenten? (Krankenversicherung)
- Begabtenförderung im Hochschulbereich (Bafög)
- Was bedeutet ein Stipendium für eine Steuererklärung? (sueddeutsche.de, 04.09.2017)
- Merkblatt zum Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Stand 01/2017)
- Informationen zur Halbwaisenrente (bafoeg-aktuell.de)
- Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente (sozialleistungen.info)