apl. Professur
Hinweise
Gemäß § 73 Abs. 1 LHG sowie § 18 Abs. 2, Satz 3 der Grundordnung der Universität Greifswald kann der Senat Privatdozenten oder Privatdozentinnen, die eine erfolgreiche Tätigkeit an der Universität ausgeübt und durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen in Forschung und Lehre ihr Fachgebiet gefördert haben, das Recht zusprechen, den Titel einer "außerplanmäßigen Professorin" oder eines "außerplanmäßigen Professors" zu führen. Die hervorragenden Leistungen sind durch zwei auswärtige Gutachten darzulegen. Die Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" oder "außerplanmäßiger Professor" darf nicht neben einer entsprechenden Amtsbezeichnung oder anderen entsprechenden Bezeichnungen verliehen werden. Sie begründet kein Dienstverhältnis, auch keine Anwartschaft auf ein Dienstverhältnis.
Satzung zur Verleihung einer apl. Professur (24.10.2018)
Bitte benutzen Sie zur Dokumentation der vorangegangenen Lehre das folgende Formblatt, für die Vereinbarung der zukünftigen Lehre verwenden Sie bitte dieses Formblatt und reichen Sie beide vollständig ausgefüllt/unterschrieben gemeinsam mit allen Unterlagen im Dekanat ein.
B
Bitte beachten Sie die Vorgaben zum Aufbau des Publikationsverzeichnisses.
Bitte reichen Sie keine als Buch gebundenen Anträge ein.
Hinweise zur Honorarprofessur
Entsprechend § 73 Abs. 2 LHG kann der Senat einer Hochschule einem*einer Wissenschaftler*in die Bezeichnung "Honorarprofessor*in" verleihen, wenn er*sie in der Regel fünf Jahre selbständige Lehrtätigkeit an der Hochschule ausgeübt haben, hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis aufweisen, die den Anforderungen an die Berufung als Professor*in entsprechen und durch seine*ihre Gewinnung als Honorarprofessor*in das Lehrangebot wesentlich ergänzt wird. Die hervorragenden Leistungen sind im Vorschlag durch zwei auswärtige Gutachten darzulegen.
Hinweise zu Unterlagen (akademische Nachweise)
Diese Anforderungen gelten für Anwärter*innen für Honorarprofessuren.
Minimalanforderungen für das Fachgebiet Medizin/Zahnmedizin
- Abiturzeugnis
- Zeugnis der Ärztlichen Prüfung
- Approbationsurkunde
- Facharzturkunde(n)
- Promotionsurkunde
- ggf. Habilitationsurkunde (Lehrbefähigung und Lehrbefugnis bzw. Urkunde der Juniorprofessur)
- ggf. Zertifikate über Sub-Spezifikationen
Minimalanforderungen für nicht-medizinische Fachgebiete
- Abiturzeugnis
- Hochschulabschluss (Zeugnisse, Urkunden)
- Promotionsurkunde
- ggf. Habilitationsurkunde (Lehrbefähigung und Lehrbefugnis bzw. Urkunde der Juniorprofessur)
- ggf. Zertifikatie über Sub-Spezifikationen
Aufbau des Publikationsverzeichnisses
Bitte verwenden Sie für die Antragsunterlagen für eine apl.-Professur und ggf. Honorarprofessur den folgenden verbindlichen Aufbau des Publikationsverzeichnisses:
Verzeichnis sämtlicher wissenschaftlicher Publikationen
(mit gegenwärtigen Impactfactoren, getrennt für Publikationen vor und nach der Habilitation)
- Originalarbeiten in Peer reviewed Zeitschriften
- Übersichtsarbeiten in Peer reviewed Zeitschriften
- Fallberichte in Peer reviewed Zeitschriften
- Originalarbeiten in Zeitschriften ohne Peer review
- Übersichtsarbeiten in Zeitschriften ohne Peer review
- Fallberichte in Zeitschriften ohne Peer review
- Bücher/Buchbeiträge
- Zitierbare Kongreßbeiträge mit Vortrag Posterpräsentation
Kontakt
Dipl.-Betriebswirtin Miriam Halle
Telefon: 03834 86-5099
Fax: 03834/86-5002
E-Mail: miriam.hallemed.uni-greifswaldde