Gesetzliche Grundlagen / Beschlüsse / Berichte / Gender Equality Plan (GEP)
Bundesrecht:
Landesrecht:
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gleichstellungsgesetz - GlG M-V)
- Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)
Gemäß § 2 (1) Satz 6 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern unterliegt die Universitätsmedizin Greifswald den im Gesetz getroffenen Regelungen und ist nach § 1 (2) verpflichtet die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Ein Mittel hierzu ist die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache im dienstlichen Schriftverkehr nach § 4 (2) GIG M-V.
Der Vorstand hat am 07. Januar 2020 beschlossen, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache im dienstlichen Schriftverkehr gemäß § 4 (2) GlG M-V für die UMG verpflichtend einzuführen. Die entsprechenden Regelungen sind der Handreichung zur geschlechtergerechten Sprache der Universität Greifswald (Stand: September 2019) zu entnehmen.
Wir haben für Sie zudem ein Handout angefertigt, auf welchem Sie neben den gesetzlichen Grundlagen praktische Tipps zur Anwendung gendergerechter Sprache an der UMG nachlesen können.
"Die Universität Greifswald verpflichtet sich die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereichs zu garantieren. Die Richtlinie wendet sich gegen jede Form von (unmittelbarer und mittelbarer) Diskriminierung, insbesondere gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowie Mobbing an der Universität Greifswald.
Sie fördert Maßnahmen, die ein dafür zuträgliches Arbeitsklima schaffen und erhalten. Sie übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder und Angehörigen."
Die vollständige Richtlinie ist hier einsehbar: Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung
Der Aufsichtsrat beschließt die Umsetzung des Kaskadenmodells für die UMG im Ärztlichen Bereich:
Die Zielgröße für Neuberufungen von Professuren im Bereich Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften beträgt aktuell 32.6%. Zielgröße für den Frauenanteil bei Habilitationen, Juniorprofessuren und Promotionen sowie für Oberärztinnen ist jeweils 50%, für Leitende Oberärztinnen aktuell 40%. Die UMG verpflichtet sich, diese Zielgrößen zum einen alle 3 Jahre anzupassen und zum anderen anzustreben, dass diese auch tatsächlich als Mindest-Zielgrößen erreicht werden. Langfristig beträgt der anzustrebende Zielwert 50% auf jeder Qualifikationsstufe – auch bei den Professuren und hier insbesondere den klinischen Professuren und Chefärzt*innen.
Gender Equality Plan
Ab 2022 sind alle öffentlichen Einrichtungen einschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu haben. Dies hat die Europäische Union beschlossen, um für eine größere Geschlechtergerechtigkeit bei Forschungsvorhaben zu sorgen. Den Gender Equality Plan der Universitätsmedizin Greifswald finden Sie hier.