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Reisestipendium für Nachwuchswissenschaftler*innen

Durch die Vergabe von Reisestipendien unterstützt die Universitätsmedizin Greifswald die aktive Teilnahme von Nachwuchswissenschaftler*innen an Kongressen nationaler oder internationaler Fachgesellschaften (mit bestätigter Posterpräsentation oder Vortrag) und die Teilnahme an externen wissenschaftlichen Qualifizierungsangeboten wie Summer/Spring/Winter Schools, sofern vergleichbare Inhalte in Greifswald nicht angeboten werden.

Hotel- und Fahrtkosten sowie Kongressgebühren können bis zu einer Höhe von maximal 500 € für Inlands- bzw. 1.000 € für Auslandsreisen gefördert werden. Anträge auf ein Reisestipendium sind möglichst 6 Wochen vor Reiseantritt zu stellen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Antragstellende können bei Erfüllen der Voraussetzungen s. unten von einer Förderung ausgehen.

Die üblichen Formulare für Dienstreisen sind unabhängig vom Reisestipendium über das jeweilige Einrichtungssekretariat beim Geschäftsbereich Personal einzureichen (Dienstreiseantrag für Angestellte bzw. Kostenübernahmeerklärung für Studierende und Nichtangestellte vor der Reise und Formular zur Reisekostenabrechnung mit allen Belegen im Anschluss, s. auch Hinweise unten).

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • antragsberechtigt sind Studierende, Doktorand*innen, Postdoktorand*innen (bis 6 Jahre nach Promotion zzgl. Betreuungszeiten) und Assistenzärzt*innen der Universitätsmedizin Greifswald
  • pro Jahr können max. zwei Anträge pro Person gefördert werden
  • pro Kongress bzw. Qualifizierungsangebot können max. zwei Anträge aus derselben Einrichtung gefördert werden
  • Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung ist die durch die Veranstalter bestätigte aktive Kongressteilnahme (Posterpräsentation oder Vortrag) bzw. die Notwendigkeit der externen wissenschaftlichen Qualifizierung bei Spring/Summer/Winter Schools (wird durch Unterschrift der Einrichtungsleitung bestätigt)
  • der Antrag auf ein Reisestipendium ist möglichst 6 Wochen vor Antritt der Reise zu stellen

Einzureichende Unterlagen (in einer pdf-Datei)

  • Antragsformular
  • Anmeldebestätigung
  • Abstract und Annahmebestätigung des Abstracts (Kongress) oder
  • Programm des Qualifizierungsangebots (Spring/Summer/Winter School)
  • ggf. Annahme als Doktorand*in oder Betreuungsvereinbarung

Studierende und Doktorand*innen nutzen bitte ihre ...@stud.uni-greifswald.de-Adresse für die Einreichung des Antrags bzw. fügen die Bestätigung der Annahme als Doktorand*in oder Betreuungsvereinbarung für ihr Promotionsvorhaben bei.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in einer pdf-Datei per E-Mail an reisestipendiummed.uni-greifswaldde

Hinweis: Um Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei zusammenzuführen, können Sie bspw. den kostenlosen PDF24 Creator (Open Source Programm) nutzen. 

Hinweise zur Abrechnung von Reisekosten

Der Dienstreiseantrag (bzw. die Kostenübernahmeerklärung für Studierende und Nichtangestellte) ist wie üblich vor Antritt der Reise über das jeweilige Einrichtungssekretariat beim Geschäftsbereich Personal zu stellen. Die Zusage für das Reisestipendium fügen Sie bitte im Anschluss an die Reise Ihrer Reisekostenabrechnung bei.

Geschäftsbereich Personal
Fleischmannstr. 8
17475 Greifswald
https://www.medizin.uni-greifswald.de/personal/

Angefallene Kosten werden grundsätzlich nach der Reise erstattet. Es ist möglich, einen Teil der zu erwartenden Kosten im Voraus ausgezahlt zu bekommen. Wenn Sie eine Abschlagszahlung vor Antritt der Reise wünschen, markieren Sie das bitte auf dem Dienstreiseantrag. Abschlagszahlungen erfolgen unabhängig vom Reisestipendium.

Kontakt

Mathilda Guerin, Dekanat
Telefon: 03834 86-5012
E-Mail: reisestipendiummed.uni-greifswaldde 

Dekanat/Wiss. Vorstand
Fleischmannstr. 8
17475 Greifswald