Die Promotion zum Dr. med. und Dr. med. dent.
Mit Ihrer Promotion zum Dr. med. bzw. zum Dr. med. dent. zeigen Sie zum einen, dass Sie die Fähigkeit zu eigenständiger (zahn)medizinischer Forschung besitzen. Zum anderen muss aus Ihrer Promotionsarbeit ein ersichtlicher Nutzen für die (zahn)medizinischen Wissenschaften hervorgehen.
Sie sind verpflichtet, im Vorfeld Ihrer Promotion eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen und sich nach Beendigung Ihres Studiums als Promotionsstudent*in an der Universität Greifswald (Studierendensekretariat, Rubenowstr. 2), einzuschreiben.
Zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens tragen Sie bitte Ihre Stammdaten im universitätseigenen Forschungsinformationssystem (FIS) ein. Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite Elektronisch gestütztes Promotionsverfahren.
Zulassungsvoraussetzung: Bestehen des Dritten Abschnittes der (Zahn-)Ärztlichen Prüfung ((Zahn-)Ärztliche Approbation) in der Bundesrepublik Deutschland, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss aus dem Ausland (s. Prüfung internationaler Abschlüsse).
Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens auf Gleichwertigkeit zu den o.g. Zulassungsbedingungen geprüft werden. Die Prüfung von Abschlüssen ist derzeit nicht über das International Office der Universität Greifswald möglich. Bitte lassen Sie Ihre Zeugnisse und Transcripts of Records von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) prüfen.
Bitte beachten Sie: Bei der ZAB ist kein Publikumsverkehr möglich. Das Abgeben oder Abholen von Dokumenten ist vor Ort nicht möglich. Auskünfte erhalten Sie ausschließlich per E-Mail und Telefon.
Telefon: +49 228 501-664
Mo., Di., Do. 09–12 Uhr / 14–15 Uhr und Fr. 09–12 Uhr
E-Mail: zabservicekmkorg
Adresse für Sendungen mit der Post:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Postfach 2240
53012 Bonn
Deutschland
Adresse für Sendungen mit einem Kurierdienst:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Deutschland
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen reichen Sie bitte den Bescheid der ZAB sowie Ihre Zeugnisse und Transcripts of Records im Promotions- und Habiltiationsbüro zum Verbleib in Ihrer Akte ein.
Zu Beginn Ihrer Forschungsarbeit schließen Sie mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in eine Vereinbarung, die konkrete Vorschläge und gegenseitige Verpflichtungen in Bezug auf Ihr promotionsvorbereitendes Projekt und dessen wissenschaftliche Betreuung regelt. Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung ist mit Abgabe der Dissertation einzureichen.
Nach Beendigung Ihres regulären Studiums schreiben Sie sich an der Universität Greifswald zum Promotionsstudium (postgraduales Studium) ein. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Studierendensekretariat ein (persönlich oder per Post); weitere Unterlagen werden nicht benötigt; die Einschreibung zum Promotionsstudium ist auch außerhalb der üblichen Semesterfristen möglich.
Der Status als Promotionsstudent*in ist wichtig für Sie, weil Sie damit während Ihrer Forschungsarbeiten unfallversichert sind (gilt auch, wenn Sie an der UMG oder Universität angestellt sind) und weil Sie sich zu vielen Lehrveranstaltungen nur über Ihre Uni-Kennung anmelden können. Zudem erhalten Sie als Student*in viele Vergünstigungen in Greifswald und landesweit (bspw. Nahverkehr, Hochschul-Mensen und -Cafeterien, Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, z.T. sogar im Einzelhandel).
Unterlagen zur Einschreibung:
- Antrag auf Immatrikulation (Antragsformular; VORLAGE mit Hinweisen zum leichteren Ausfüllen)
- Absätze 1, 2, 5,4, 5 und 7 vollständig ausfüllen
- weitere Angaben, die Sie ausfüllen müssen, sind in der Vorlage gelb markiert (nicht markierte Felder müssen nicht ausgefüllt werden)
- Passfoto auf Seite 1 einkleben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Einfache Kopie des Hochschulabschlusses (Staatsexamen, Diplom, Bachelor/Master, …etc)
=> bitte keine beglaubigten Kopien oder Originale einreichen! - Einfache Kopie Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Exmatrikulationsbescheinigung (wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren)
- Personalausweis oder Reisepass (KOPIE bei Einreichung der Unterlagen per Post)
- Frankierter und adressierter Rückumschlag (A5 oder A4) bei Einreichung der Unterlagen per Post
- Bestätigung der Annahme als Doktorand*in (Formular mit Unterschrift Betreuer*in und Dekan*in) => Zur Einholung der Unterschrift des Dekans reichen Sie das Formular bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe einer Rücksendeadresse (Hauspost, privat, E-Mail) im Promotions- und Habilitationsbüro ein.
Kontakt:
Universität Greifswald
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde
Web: https://www.uni-greifswald.de/studium/vor-dem-studium/einschreibung/
Formale Vorgaben
- deutsche oder englische Sprache
- Umfang < 100 Seiten (in begründeten Ausnahmefällen kann die Vorgabe überschritten werden)
- Format: DIN A4, gebunden (Klebebindung oder Klemmbindung)
- Schriftgröße 12
- Zeilenabstand 1,5
- Vorlagen für das Titelblatt der Dissertation entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Bitte beachten Sie unsere Hinweise für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und verwandter Werkzeuge beim Verfassen der Dissertation, s. Merkblatt.
Zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Promotions- und Habilitationsbüro des Dekanats ein (alle hier genannten Formulare und Vorlagen finden Sie im Merkblatt):
- 5 gebundene Exemplare der Dissertation
Bitte beachten Sie, dass Ihre Dissertation nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens noch einmal gedruckt und gebunden werden muss, s. Veröffentlichung der Dissertation. - Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (mit eigenhändiger Unterschrift)
zu generieren im Forschungsinformationssystem (FIS), s. Elektronisch gestütztes Promotionsverfahren - Freigabeerklärung des*der Betreuers*in
inklusive Vorschläge für Gutachter*innen (3 interne, 3 externe) mit vollständigen Adressen - Kopie der Betreuungsvereinbarung
- Tabellarischer Lebenslauf (mit eigenhändiger Unterschrift)
- Eidesstattliche Erklärung (mit eigenhändiger Unterschrift)
- amtlich beglaubigter Nachweis der in §§ 3 - 5 PromO genannten Zulassungsvoraussetzungen
- Dr. med.: Abschlusszeugnis der Humanmedizin und Approbationsurkunde als Arzt/Ärztin
- Dr. med. dent.: Abschlusszeugnis der Zahnmedizin und Approbationsurkunde als Zahnarzt/Zahnärztin
- amtliches Führungszeugnis (Belegart 0 = behördliches)
bis zur Einreichung der Promotion nicht älter als 3 Monate
direkt zu adressieren an: Promotions- und Habilitationsbüro, Fleischmannstraße 8, 17489 Greifswald - 10 x Zusammenfassung der Dissertation
bitte Kopfzeile mit Thema und Namen einfügen oder das Deckblatt der Dissertation anheften
Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Promotionskommission und Festlegung der Gutachter*innen (i.d.R. ein internes und ein externes Gutachten). Promovierende werden schriftlich über die Annahme der Arbeit und die Auswahl der Gutachter*innen informiert.
Bestätigung der eingegangenen Gutachten durch die Promotionskommission und Bestellung des Prüfungsausschusses (i.d.R. drei Mitglieder). Promovierende werden schriftlich über die Bewertung der Arbeit und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses informiert.
Der Termin der Disputation wird durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses festgelegt und den Promovierenden mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich (ggf. per E-Mail) mitgeteilt. Die Verteidigung setzt sich zusammen aus einem Vortrag (ca. 30 Minuten) und einer Diskussion (ca. 30 Minuten). Im Anschluss wird den Promovierenden die Gesamtnote der Promotion mitgeteilt.
Nach erfolgreicher Verteidigung ist die Dissertation binnen 6 Monaten entsprechend § 16 PromO zu veröffentlichen (4 haltbar gebundene Exemplare und eine pdf-Datei). Diese Pflichtexemplare sind in der Universitätsbibliothek, Felix-Hausdorff-Str. 10 (Frau Franzus, Tel. 03834 420 1519) einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Zentralen Universitätsbibliothek.
Das Promotions- und Habilitationsbüro wird über die Einreichung der Dissertation durch die Universitätsbibliothek benachrichtigt.
Nach Einreichen der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek wird eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens ausgestellt. Diese berechtigt die Promovierten - befristet bis zur Überreichung der Originalurkunde - zur Führung des Doktortitels.
Die Überreichung der Promotionsurkunden erfolgt im Rahmen eines Festaktes zur Verleihung der akademischen Grade i.d.R. im Mai/Juni eines Jahres im Dom St. Nikolai der Universitätsstadt Greifswald (Domstraße 54). Promovierte erhalten hierzu eine Einladung mit der Bitte um eine verbindliche Zu- oder Absage.
Sollte die Teilnahme an der feierlichen Verleihung nicht möglich sein, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail). Die Promotionsurkunde wird in diesem Fall per Post zugestellt. Die Teilnahme an einer späteren Verleihung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Kontakt Promotions- und Habilitationsbüro
Silke Schwarze
Dr. med., Dr. med. dent., Habilitationen
Telefon: +49 3834 86-5003
E-Mail: prommedmed.uni-greifswaldde
Sabina Hassler
Dr. med., Dr. med. dent
Telefon: +49 3834 86-5096
E-Mail: prommedmed.uni-greifswaldde
Anschrift
Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Promotions- / Habilitationsbüro
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9 – 11 Uhr
und nach Vereinbarung
Fleischmannstr. 8 (Verwaltungsgebäude)
EG, Zimmer A1.0.8