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Meldekanäle für Mitarbeitende

Erste Anlaufstelle: Vorgesetzte Person

Eine vertrauensvolle Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil für eine rechtzeitige Erkennung von möglichen Risiken und Gefahren.
Primärer Ansprechpartner sollte daher immer die Führungskraft sein.

Alternativen:

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Führungskraft wenden können, stehen - in Abhängigkeit Ihres Anliegens - folgende Alternativen zur Verfügung:

Ihr Anliegen:

Für allgemeine Beschwerden kontaktieren Sie bitte unser Lob- und Beschwerdemanagement.

Zur anonymen und sanktionsfreien Meldung von kritischen Ereignissen (critical incident) und Beinahe-Schäden steht Ihnen das CIRS-Portal zur Verfügung.
[ Zugang über WTSClinical ➙ UMG Inside ].

wegen:

  • Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis
  • sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt
  • Mobbing am Arbeitsplatz

Beratungsstelle für Betroffene: Büro der Gleichstellungsbeauftragten

Kontaktformular:
(anonyme Meldung möglich)

Hier geht es zum Kontaktformular

Telefon:

Tel. 03834 / 86 – 5874
Tel. 03834 / 86 – 5885

Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG: Geschäftsbereich Personal

Postalisch:

AGG-Beschwerdestelle an der
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Geschäftsbereich Personal
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald

Telefon:

Tel. 03834 / 86 – 5130

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Postalisch:

Universitätsmedizin Greifswald KöR
Datenschutzbeauftragter
Walther-Rathenau-Straße 49
17475 Greifswald

Telefon:

Datenschutzbeauftragte*r:
Tel. 03834 / 86 – 6194
über das Sekretariat

Datenschutzkoordinator*in:
Tel. 03834 / 86 - 6194
über das Sekretariat

Postalisch:

Universitätsmedizin Greifswald KöR
Stabsstelle Recht
Walther-Rathenau-Str. 46
17475 Greifswald

Telefon:

Tel. 03834 / 86 – 1110
Tel. 03834 / 86 – 1115

Wenn Sie beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben, können Sie wählen, ob Sie sich an die betriebsinterne Meldestelle der Universitätsmedizin Greifswald oder eine externe Meldestelle wenden.

Mit einer betriebsinternen Meldung, geben Sie uns die Möglichkeit, wirksam gegen Verstöße vorzugehen.

Sie unterliegen dem Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (u.a. Verbot von Repressalien), sofern

  • Sie als hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen

    ❢ Mindestvoraussetzung ist, dass begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße vorliegen und gemeldet werden. 

und

  • die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetzes fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall sei. 
    Vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst sind u.a. Mitteilungen von Informationen über:
    • Verstöße gegen Strafvorschriften
      (z.B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Betrug, Urkundenfälschung)
    • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
      (z.B. Vorschriften aus dem Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstoß gegen Mindestlohngesetz)
    • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche (u.a.  Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts, Verstöße gegen für Körperschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, etc.)
    • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

    Nicht geschützt wird die Meldung von Informationen über privates Fehlverhalten. Das gilt zumindest immer dann, wenn das Fehlverhalten keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat.

WICHTIG:

Meldungen, die die ärztliche Schweigepflicht verletzen, unterfallen nicht dem Schutz des HinSchG!
Die Pflicht zur Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte, Apotheker und Heilberufsangehörige muss eingehalten werden.
Die Kommunikation zwischen Erbringern von Gesundheitsleistungen und Patienten*innen einschließlich des Inhalts von Patientenakten sind vertraulich.

Es dürfen nur Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden, deren Inhalte für die Aufdeckung eines Verstoßes erforderlich sind!

Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen unrichtiger Informationen können Schadensersatzansprüche gegen die hinweisgebende Person begründen. Zudem kann diese Falschmeldung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 20.000,00 € geahndet werden.

Bitte gehen Sie mit Ihren Hinweisen verantwortungsvoll um!

Die Universitätsmedizin Greifswald hat gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über welches Mitarbeitende auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette i.S.d. § 2 LkSG hinweisen können.

Zum Schutzbereich des LkSG zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit / Sklaverei,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Das Beschwerdeverfahren dient als Frühwarnsystem, um auf Hinweise zügig und angemessen reagieren zu können.

Meldungen zu menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen können über folgenden Meldekanal abgegeben werden:

Hinweisgeber-Portal:
(anonyme Meldung möglich)

Hier geht es zum Portal

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sich aus Ihren Angaben zum Sachverhalt Rückschlüsse auf Ihre Identität ableiten lassen könnten, soweit Sie anonym melden sollten. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei der Formulierung des Hinweises.

Verfahrensordnung

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