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Internationale Luftrettungskonferenz vom 27. und 28. März 2019 in Stettin/ Szczecin

Im Rahmen einer zweitägigen Luftrettungskonferenz vom 27. bis zum 28. März 2019 haben Vertreter des polnischen Luftrettungsdienstes (LPR) und der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützigen AG (DRF Luftrettung) in Stettin/Szczecin zusammen mit Rechtsexperten, Vertretern der Ministerien, Landkreise und der Kostenträger über eine zukunftsfähige und nachhaltige grenzüberschreitende Luftrettung im deutsch-polnischen Grenzgebiet beraten.


Während das Rahmenabkommen, welches im Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossen wurde, die Bedingungen für den Abschluss von bilateralen Kooperationsverträgen und damit der Organisation eines gemeinsamen bodengebundenen Rettungsdienstes auf Landesebene regelt, gibt es für die luftgebundene Rettung noch keinen entsprechenden zwischenstaatlichen Vertrag.
Zum Auftakt der Luftrettungskonferenz wurden die im Vorfeld im Rahmen eines Gutachtens erarbeiteten medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Luftrettung von deutschen und polnischen Expert:innen erläutert. Nach der Präsentation verschiedener Beispiele erfolgreicher Kooperationen in Grenzgebieten, identifizierten die ca. 30 Konferenzteilnehmer in Workshops schwerpunktbezogen Herausforderungen und entwickelten erste Lösungsansätze zur Gestaltung der zukünftigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Abschließend konnte festgestellt werden, dass mit dieser Konferenz ein erster Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Luftrettung im deutsch-polnischen Grenzgebiet vollbracht ist. Die Konferenzteilnehmer sind sich einig, dass weitere Vernetzungstreffen der Partner unter Hinzuziehung von Experten der Luftfahrtbehörden sowie der Kostenträger notwendig sind. Die Teilnehmer kommunizierten den gemeinsamen Wunsch an die Politik, in Anlehnung an das bestehende Rahmenabkommen, eine rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Luftrettung zu schaffen. Auch wenn eine kurzfristige Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen seitens der Experten als unwahrscheinlich eingestuft wird, arbeiten alle Beteiligten weiter daran, die praktischen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Luftrettung zu erarbeiten, damit diese nach Schaffung der rechtlichen Grundlage schnellstmöglich zum Einsatz gebracht werden kann.