Zum Inhalt springen

Die Promotion zum Dr. med. und Dr. med. dent.

Mit Ihrer Promotion zum Dr. med. bzw. zum Dr. med. dent. zeigen Sie zum einen, dass Sie die Fähigkeit zu eigenständiger (zahn)medizinischer Forschung besitzen. Zum anderen muss aus Ihrer Promotionsarbeit ein ersichtlicher Nutzen für die (zahn)medizinischen Wissenschaften hervorgehen.

Sie sind verpflichtet, im Vorfeld Ihrer Promotion eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen und sich nach Beendigung Ihres Studiums als Promotionsstudent*in an der Universität Greifswald (Studierendensekretariat, Rubenowstr. 2), einzuschreiben.

Zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens tragen Sie bitte Ihre Stammdaten im universitätseigenen Forschungsinformationssystem (FIS) ein. Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite Elektronisch gestütztes Promotionsverfahren.

Zulassungsvoraussetzung: Bestehen des Dritten Abschnittes der (Zahn-)Ärztlichen Prüfung ((Zahn-)Ärztliche Approbation) in der Bundesrepublik Deutschland, oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss aus dem Ausland (s. Prüfung internationaler Abschlüsse).

Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens auf Gleichwertigkeit zu den o.g. Zulassungsbedingungen geprüft werden. Bitte senden Sie beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und des Curriculums (Transcript of Records) an das International Office der Universität Greifswald:

International Office
Domstraße 8
17489 Greifswald

Tel.: +49 3834 420 1116
E-Mail: international.officeuni-greifswaldde

Eingereichte Unterlagen und die Empfehlung des International Office werden an das Promotions- und Habilitaionsbüro übermittelt und verbleiben in der Promotionsakte.

Zu Beginn Ihrer Forschungsarbeit schließen Sie mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in eine Vereinbarung, die konkrete Vorschläge und gegenseitige Verpflichtungen in Bezug auf Ihr promotionsvorbereitendes Projekt und dessen wissenschaftliche Betreuung regelt. Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung ist mit Abgabe der Dissertation einzureichen.

Nach Beendigung Ihres regulären Studiums sind Sie verpflichtet, sich für den Zeitraum Ihrer Promotion im Studierendensekretariat der Universität Greifswald zum Promotionsstudium einzuschreiben. Einzureichende Unterlagen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der 

 Promotionsseite der Universität

Zur Einholung der Unterschrift des Dekans auf dem Formular Bestätigung der Annahme als Doktorand gem. § 9  reichen Sie dieses bitte vollständig ausgefüllt und unter Angabe einer Rücksendeadresse (Hauspost, privat, E-Mail) im Promotions- und Habilitationsbüro ein.

Formale Vorgaben

  • deutsche oder englische Sprache
  • Umfang < 100 Seiten (in begründeten Ausnahmefällen kann die Vorgabe überschritten werden)
  • Format: DIN A4, gebunden (Klebebindung oder Klemmbindung)
  • Schriftgröße 12
  • Zeilenabstand 1,5
  • Vorlagen für das Titelblatt der Dissertation entnehmen Sie bitte dem Merkblatt

Zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Promotions- und Habilitationsbüro des Dekanats ein (alle hier genannten Formulare und Vorlagen finden Sie im Merkblatt):

  • 5 gebundene Exemplare der Dissertation
    Bitte beachten Sie, dass Ihre Dissertation nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens noch einmal gedruckt und gebunden werden muss, s. Veröffentlichung der Dissertation.

  • Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (mit eigenhändiger Unterschrift)
    zu generieren im Forschungsinformationssystem (FIS), s. Elektronisch gestütztes Promotionsverfahren

  • Freigabeerklärung des*der Betreuers*in
    inklusive Vorschläge für Gutachter*innen (3 interne, 3 externe) mit vollständigen Adressen

  • Kopie der Betreuungsvereinbarung

  • Tabellarischer Lebenslauf (mit eigenhändiger Unterschrift)

  • Eidesstattliche Erklärung (mit eigenhändiger Unterschrift)

  • amtlich beglaubigter Nachweis der in §§ 3 - 5 PromO genannten Zulassungsvoraussetzungen
    • Dr. med.: Abschlusszeugnis der Humanmedizin und Approbationsurkunde als Arzt/Ärztin
    • Dr. med. dent.: Abschlusszeugnis der Zahnmedizin und Approbationsurkunde als Zahnarzt/Zahnärztin

  • amtliches Führungszeugnis (Belegart 0 = behördliches)
    bis zur Einreichung der Promotion nicht älter als 3 Monate
    direkt zu adressieren an: Promotions- und Habilitationsbüro, Fleischmannstraße 8, 17475 Greifswald

  • 10 x Zusammenfassung der Dissertation
    bitte Kopfzeile mit Thema und Namen einfügen oder das Deckblatt der Dissertation anheften

Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Promotionskommission und Festlegung der Gutachter*innen (i.d.R. ein internes und ein externes Gutachten). Promovierende werden schriftlich über die Annahme der Arbeit und die Auswahl der Gutachter*innen informiert.

Bestätigung der eingegangenen Gutachten durch die Promotionskommission und Bestellung des Prüfungsausschusses (i.d.R. drei Mitglieder). Promovierende werden schriftlich über die Bewertung der Arbeit und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses informiert.

Der Termin der Disputation wird durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses festgelegt und den Promovierenden mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich (ggf. per E-Mail) mitgeteilt. Die Verteidigung setzt sich zusammen aus einem Vortrag (ca. 30 Minuten) und einer Diskussion (ca. 30 Minuten). Im Anschluss wird den Promovierenden die Gesamtnote der Promotion mitgeteilt.

Nach erfolgreicher Verteidigung ist die Dissertation binnen 6 Monaten entsprechend § 16 PromO zu veröffentlichen (4 haltbar gebundene Exemplare und eine pdf-Datei). Diese Pflichtexemplare sind in der Universitätsbibliothek, Felix-Hausdorff-Str. 10 (Frau Franzus, Tel. 03834 420 1519) einzureichen. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Zentralen Universitätsbibliothek.

Das Promotions- und Habilitationsbüro wird über die Einreichung der Dissertation durch die Universitätsbibliothek benachrichtigt.

Nach Einreichen der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek wird eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsverfahrens ausgestellt. Diese berechtigt die Promovierten - befristet bis zur Überreichung der Originalurkunde - zur Führung des Doktortitels.

Die Überreichung der Promotionsurkunden erfolgt im Rahmen eines Festaktes zur Verleihung der akademischen Grade i.d.R. im Juni und November eines Jahres in der historischen Aula der Universität Greifswald (Domstraße 11, Greifswald). Promovierte erhalten hierzu eine Einladung mit der Bitte um eine verbindliche Zu- oder Absage.

Sollte die Teilnahme an der feierlichen Verleihung nicht möglich sein, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail). Die Promotionsurkunde wird in diesem Fall per Post zugestellt. Die Teilnahme an einer späteren Verleihung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.



Kontakt Promotions- und Habilitationsbüro

Silke Schwarze
Dr. med., Dr. med. dent., Habilitationen

Telefon: +49 3834 86-5003
Fax: +49 3834 86-5014  oder  -5084
E-Mail: prommedmed.uni-greifswaldde

Sabina Hassler
Dr. med., Dr. med. dent

Telefon: +49 3834 86-5096
Fax: +49 3834 86-5014 oder -5084
E-Mail: prommedmed.uni-greifswaldde

Anschrift
Universitätsmedizin Greifswald -KöR-
Promotions- / Habilitationsbüro
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 9 – 11 Uhr
und nach Vereinbarung

Fleischmannstr. 8 (Verwaltungsgebäude)
EG, Zimmer A1.0.8