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Klarstellung anlässlich des „Safe Abortion Day“

1.) Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ist ein hohes Gut. Die Universitätsmedizin Greifswald respektiert dieses uneingeschränkt. Sie lehnt jede Form von Ausgrenzung oder gar Kriminalisierung von Frauen ab, die sich für einen Abbruch entscheiden.


2.) Angehörige des ärztlichen und pflegerischen Personals haben das Recht, die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen aus ethischen, moralischen, religiösen oder sonstigen persönlichen Gründen abzulehnen. Diese Entscheidungsfreiheit ist ebenfalls ein hohes Gut. Die Unimedizin lehnt daher auch jede Diskreditierung derjenigen ab, die keine Abbrüche vornehmen oder unterstützen wollen.


3.) Schwangerschaftsabbrüche in der Frühschwangerschaft (bis 14. Schwangerschaftswoche nach Menstruation) sind ambulante Eingriffe. Das gilt für den medikamentösen und den instrumentellen Abbruch. Die Eingriffe finden in Deutschland zu rund 86 Prozent in Arztpraxen und entsprechenden Tageskliniken statt. (Quelle: Statistisches Bundesamt für 2022)


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Pixabay (Quelle: USA-Reiseblogger)